Als Herr Prinz das Mietauto von Sixt übernahm, begutachtete es niemand mit ihm auf Vorschäden. Also kontrollierte er es selbst und fotografierte es. Vor der Rückgabe fotografierte er es noch einmal, dabei fiel ihm kein Schaden auf. Er stellte den Wagen außerhalb der Geschäftszeiten zurück und warf den Schlüssel in den Schlüsselkasten.
Kratzer: Schadensmeldung
Wenige Tage später erhielt er von Sixt eine Schadensmeldung. Herr Prinz sah sich den Wagen noch einmal an und wurde auf einen schwer erkennbaren Kratzer hingewiesen, den er fotografierte. Bald darauf erhielt er von Sixt Fotos, auf denen außer dem einen Kratzer noch etliche weitere Schäden zu sehen waren. Sixt forderte den vollen Selbstbehalt ein (600 €).
Sixt: kein Beleg für Reparatur
Die behaupteten Reparaturkosten in dieser Höhe wurden allerdings nicht belegt. Auf unsere Intervention hin machte Sixt ein Vergleichsangebot in Form einer Forderungsreduktion auf die Hälfte.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
- Es ist nicht die erste Beschwerde dieser Art zur Autovermietung; lesen Sie:
KONSUMENT-Artikel zu "SIXT" - KONSUMENT-Forum: Sixt Autovermietung - böses Erwachen, hohe Kosten
- Autoverleih Buchbinder - 30 Klauseln gesetzwidrig (siehe Kommentar unter dem Artikel)
- Bei ähnlichen Problemen wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratung.
- Hier finden Sie alle Artikel aus "Ein Fall für Konsument" auf konsument.at