Immer wieder Ärger mit Sixt. Diesmal: Nach dem Abstellen des Autos in der Sixt-Parkgarage möchte die Firma mehrere hundert Euro Reparaturkosten. Der Konsument hat allerdings keinen Schaden verursacht. - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung. Betreut hat den Fall Mag. Lukas Eschlböck (Foto).
Wegen der Sixt-Autovermietung haben schon etliche Konsumenten bei uns Rat gesucht. Zuletzt Herr Schmidt: Er hatte bei Sixt ein Auto gemietet und es am Abend, außerhalb der Öffnungszeiten, in der Sixt-Parkgarage wieder abgestellt. Den Autoschlüssel warf er in die Schlüsselbox.
Forderung von Reparaturkosten
Wenig später forderte Sixt von Herrn Schmidt 720 € Reparaturkosten ein, weil er einen Schaden am Auto verursacht habe. Herr Schmidt hatte den Wagen nicht beschädigt, das konnte seine Begleiterin bezeugen. Sixt erklärte, dass die Garagenetage ausschließlich von Sixt genutzt werde, eine Beschädigung nach dem Abstellen daher ausgeschlossen werden könne.
Schadensnachweis: Vergleich erwirkt
Wir baten Sixt um Schadensnachweise mit zeitlicher Dokumentation bzw. alternativ um die Stornierung der Forderung. Das Unternehmen bot daraufhin an, im Sinne eines Vergleichs auf 50 % der Forderung zu verzichten.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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- Bei ähnlichen Problemen wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratung.
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