Wenn ein Zehnjähriger mit dem Handy im Google Play Store einkaufen geht, kann es teuer werden. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Herr Adnan war entsetzt: Er hatte von Hutchison Drei Austria eine Rechnung über 510 € bekommen. Er erhob Einspruch. "Unsere technische Überprüfung hat ergeben, dass die verrechneten Dienste von der Rufnummer xxxxx angemeldet wurden“, teilte ihm 3 daraufhin mit. "Bei den von Ihnen beeinspruchten Diensten handelt es sich um Einkäufe im Google Play Store …“, hieß es weiter im Text.
Bitte um detaillierte Kostenaufstellung
Die angeführte Rufnummer war die seines minderjährigen Sohnes Yusuf! Nun konnte sich Herr Adnan schon vorstellen, dass sein 10-jähriger Sprössling im Google Play Store eingekauft hatte. Doch wie konnte binnen kurzer Zeit eine derart hohe Rechnung zustande kommen? Er wandte sich verzweifelt an unser Beratungszentrum. Wir ersuchten 3 um eine detaillierte Kostenaufstellung. Und wir wiesen 3 in unserem Interventionsschreiben darauf hin, dass Yusuf Adnan ein 10-jähriger Bub ist, dem gar nicht bewusst war, wie viel Geld er hier verspielt hatte. Nicht zuletzt ersuchten wir 3 um die Erstattung eines Teilbetrags. Denn Herr Adnan lebte in Scheidung und das Geld war knapp.
Jugendschutzsperre eingebaut
3 überprüfte die Kosten für Einkäufe im Google Play Store und schickte uns die Aufstellung, um die wir gebeten hatten. Darüber hinaus ersuchte uns 3 um eine Kopie der Geburtsurkunde von Yusuf Adnan, um seine Rufnummer im unternehmenseigenen System als Nutzung durch einen Minderjährigen zu kennzeichnen. Und es wurde unverzüglich eine Jugendschutzsperre auf die Rufnummer gesetzt. Weitere Einkäufe bei Google sowie die Nutzung diverser Mehrwertdienste waren somit unterbunden.
Drei zeigte sich großzügig
Mittlerweile waren die 510 € bereits von Herrn Adnans Konto eingezogen worden. Nachdem 3 die Geburtsurkunde von Yusuf Adnan erhalten hatte, überprüfte das Unternehmen die beeinspruchten Rechnungen noch einmal und bot Herrn Adnan eine Gutschrift in Höhe von 522,92 € an. Diese Gutschrift umfasste die auf zwei Rechnungen verzeichneten Kosten für Einkäufe im Google Play Store. (Auf einer Rechnung war zwischenzeitlich noch ein weiterer Einkauf bei Google verzeichnet worden.) Herr Adnan nahm das Angebot erleichtert an.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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- Bei ähnlichen Problemen wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratung.
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