Wir vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) führten – im Auftrag des Sozialministeriums – eine Verbandsklage gegen die Lyoness Europe AG.
Gegenstand der Klage waren 61 undurchsichtige und gesetzwidrige Vertragsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und in den zusätzlichen AGB (ZAGB) zu sogenannten "erweiterten Mitgliedsvorteilen". Der Oberste Gerichtshof gab uns recht. Die betroffenen Verträge sind daher unwirksam und Lyoness muss das Geld samt Zinsen an die Kunden zurückzahlen.
Kostenlose Sammelaktion:
Wir bieten Betroffenen eine kostenlose Sammelaktion zur Durchsetzung potenzieller Ansprüche an. Teilnehmen können alle Verbraucher, die den Vertrag vor November 2014 in Österreich abgeschlossen haben (Zeitpunkt des Erst-Investments).
Die Cashback-Karte ist davon nicht betroffen. Die Teilnahme an der Sammelaktion ist kostenlos. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der VKI-Rechtsabteilung VKI-Rechtsabteilung: Konsumentenrecht in Österreich.