Bereits in mehreren Verfahren hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigt, dass Banken bei Krediten keine einseitige Zinsuntergrenze in Höhe des Aufschlages festlegen dürfen. Manche Banken kündigten daraufhin an, zu viel verrechnete Zinsen gutzuschreiben. Raiffeisen wollte noch die Entscheidung des Verfahrens gegen die Raiffeisenbank Bodensee abwarten. Dieses OGH-Urteil liegt nun vor und deckt sich mit den bisherigen zu dieser Causa. Es gibt nun keinen weiteren Grund Zahlungen hinauszuzögern.
Der OGH hatte in mehreren Verfahren bestätigt, dass Banken nicht einseitig die Marge als Kreditzinsuntergrenze festlegen dürfen. Der VKI stellte daraufhin bereits im Juni für Konsumentinnen und Konsumenten einen Musterbrief Kredit-Negativzinsen: Aufschlag als Untergrenze unzulässig bereit, mit dem sie ihre Banken auffordern konnten, die Zinsen richtigzustellen. Dieser Musterbrief wurde bereits mehrere tausend Male heruntergeladen. Manche Banken hatten daraufhin angekündigt, die zu viel verrechneten Zinsen gutzuschreiben. Der VKI freut sich sehr, durch seine Klagen so vielen Konsumenten in diesem großen Umfang Hilfe leisten zu können. Immerhin hätten die betreffenden Banken in Summe 360 Mio. Euro an die Konsumenten zurückzuzahlen, berichteten Medien Anfang September.
Vor allem Raiffeisenbanken reagierten auf den VKI-Musterbrief aber mit der Ansage, auf die noch ausständige Entscheidung im Verfahren gegen die Raiffeisenbank Bodensee warten zu wollen. Nun liegt für dieses Verfahren, das der VKI im Auftrag des Sozialministeriums führte, auch das höchstinstanzliche Urteil vor. Darin wurde wieder bestätigt, dass die einseitige Einziehung der Marge als Untergrenze unzulässig ist. D. h. es ist nicht rechtskonform, wenn der Zinsindikator einseitig bei 0 Prozent „eingefroren“ bzw. ein Mindestzinssatz in Höhe des vereinbarten Aufschlages verrechnet wird.
Der VKI stellt daher an die Raiffeisen- wie auch an die anderen betroffenen Banken zwei Forderungen: Erstens sollen sie die in der Vergangenheit zu viel verrechneten Zinsen den Konsumenten gutschreiben. Und zweitens sollen die Banken die Zinsen in Zukunft richtig berechnen, d. h. den Zinssatz richtigstellen. Weigern sich betreffende Banken weiterhin, wird der VKI die geschädigten Konsumenten unterstützen, zu ihrem Recht zu kommen.
„Wir haben Verständnis dafür, dass die Zinsrückzahlung nicht auf Knopfdruck durchgeführt werden kann. Wir fordern aber alle säumigen Banken zur Erklärung auf, dass sie diese zu Unrecht zu viel verrechneten Zinsen zurückzahlen werden. Diese Forderung richtet sich vor allem an die Raiffeisenbanken“, sagt Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf Negativzinsen: auch Raiffeisen muss zahlen.