Bei der Auflösung zahlte die Versicherung einen zu geringen Rückkaufswert und verrechnete zu hohe Spesen. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Herr Rabitsch hatte bei der Wiener Städtischen einige Lebensversicherungen, die er nun auflöste. Bei der Auszahlung wurden Kosten abgezogen. Wir stellten klar, dass die Klausel der Versicherungsbedingungen über die Verrechnung von Abschlägen entsprechend der aktuellen Urteile des Obersten Gerichtshofes intransparent und daher nichtig ist.
Rechtswidrig abgezogen
Die Abzüge erfolgten daher ohne vertragliche Grundlage. Zudem sollte der Rückkaufswert gemäß eines Urteils des Handelsgerichts Wien höher sein. Wir forderten von der Wiener Städtischen, Herrn Rabitsch den entsprechenden Betrag zu überweisen, und verlangten eine Kostenaufschlüsselung. Die Versicherung bot Herrn Rabitsch 1.700 € Nachzahlung an.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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