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Uniqa: Veranlagen mit Garantie - Doch nicht so kapitalerhaltend

, aktualisiert am

Gute Geldanlage sieht anders aus.

Werbebotschaft

„Im Fokus dieser Veranlagungen steht immer der Kapitalerhalt. Ertragschancen werden so gut als möglich genutzt. Die Veranlagungsstrategie richtet sich aber stark nach dem Veranlagungsziel, das Garantieversprechen zu erfüllen.“ So weit die scheinbar klare Aussage der Werbebotschaft auf der Uniqa-Website.

85% nach allen Abzügen

Was der Versicherer unter Kapitalerhalt genau versteht, wird in der Folge auch ausgeführt. Da wird einiges klarer: Die UNIQA garantiert Ihnen nicht 100 Prozent, sondern nur 85 Prozent des jeweiligen Höchststandes. Bei einem Kapitalerhalt würde der Normalbürger erwarten, dass er 100 Prozent seiner Einzahlungen zurückerhält. Hier jedoch spricht die UNIQA nur noch von 85 Prozent. Diese 85 Prozent beziehen sich dann aber auch nicht mehr auf Ihre Einzahlungen, sondern nur noch auf den Sparanteil nach Abzug von Versicherungssteuer, Kosten und Risikoprämie.

Um die 70% des angelegten Kapitals

Leider führt die UNIQA nicht aus, wie viel Kapital Ihrer Einzahlungen denn jetzt von der Kapitalgarantie umfasst ist. Hier mag Ihnen die Erkenntnis weiterhelfen, dass der Kostenanteil für Versicherungssteuer, Kosten und Risikoprämie oft 15 bis 20 Prozent der Einzahlungen ausmacht. So bleiben Ihnen am Ende 68 bis 72 Prozent des Kapitals – unter „Kapitalerhalt“ stellt man sich landläufig etwas anderes vor. Beispiele für empfehlenswerte Lebensversicherungen finden Sie in KONSUMENT 5/2017.

Leserreaktionen

Kundentäuschung

Mit großem Interesse habe ich Ihren Bericht gelesen und bin von dem Unternehmen enttäuscht. Bei einer Lebensversicherung von Kapitalgarantie zu sprechen und damit etwa 70 Prozent der Einzahlungen zu meinen, ist in meinen Augen eine Fehlinformation und Täuschung der Kunden. Es ist traurig, dass heutzutage im Versicherungsbereich scheinbar immer noch mit derartigen Tricks gearbeitet wird, um mehr Geschäfte zu machen. Gemäß dem Werbeslogan „Denk UNIQA“ sollte sich UNIQA wirklich dabei etwas denken und derartiges in Zukunft unterlassen!

Name der Redaktion bekannt
(aus KONSUMENT 12/2017)

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