Frau B. zahlt seit Vertagsbeginn überhöhte Prämienzahlungen. Die Wiener Städtische hat schnell eine Erklärung parat, diese ist allerdings nicht Teil des ursprünglichen Vertrags. Wir konnten helfen. - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung. Betreut hat den Fall Mag. Manuela Robinson (Foto).
Frau Burger hatte 2007 bei der Wiener Städtischen eine Eigenheimversicherung abgeschlossen. Anfang 2020 nahm sie ihre Polizze wieder einmal genauer unter die Lupe und stellte fest, dass sich die seit Vertragsbeginn erfolgten Prämienerhöhungen nicht allein mit der vereinbarten Indexanpassung begründen ließen. Sie reklamierte.
Rabatte nicht Teil des Vertrags
Aufgrund vermehrter Schadensleistungen seien 25 % Risikonachlass und 14 % Sonderrabatt gestrichen worden, erklärte die Wiener Städtische. Im Versicherungsvertrag waren aber weder diese Rabatte noch deren Streichung erwähnt. Wir stellten klar, dass die einseitigen, über die Indexanpassung hinausgehenden Prämienerhöhungen vertraglich nicht gedeckt und daher unzulässig seien, und forderten die Rückerstattung der überhöhten Prämienzahlungen. Frau Burger bekam 2.153,45 € gutgeschrieben.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
- Lesen Sie auch: Wiener Städtische Versicherung - Krankengeld doch noch ausbezahlt
- Bei ähnlichen Problemen wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratung.