Zum Inhalt

Kreditzinsen: Aufschlag gesetzwidrig - Zinsen zurückfordern

Trotz Minuszinsen haben Banken von vielen Kreditnehmern jahrelang zu Unrecht den vollen Aufschlag kassiert. Betroffen sind Fremdwährungskredite und Eurokredite mit variablem Kreditzins. Diese sind an einen Indikator gekoppelt, etwa EURIBOR oder LIBOR. Auf diesen schlagen die Banken einen vertraglich vereinbarten Zinssatz auf.

Negativzinsen nicht als negativ gewertet

Nachdem der LIBOR/EURIBOR Ende 2014 erstmals ins Minus gedreht hatte, teilten viele Banken (etwa die Hypo Tirol Bank oder die Hypo Bank Burgenland) ihren Kreditvertragskunden mit, dass im Fall eines negativen Indikators dieser in der Berechnung der Kreditzinsen mit 0,0 Prozent angesetzt werde. Die Banken kassierten also trotz Minuszinsen den vollen Zinsaufschlag.

Zuviel gezahlte Zinsen können zurück verlangt werden

Der VKI klagte und bekam vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) recht. Der OGH stellte klar, dass eine einseitige und nachträglich vorgenommene Begrenzung der Zinsgleitklauseln nach unten ohne eine gleichzeitige Begrenzung nach oben nicht zulässig ist. Betroffene Kreditnehmer können die zu viel gezahlten Zinsen von ihrer Bank zurückfordern. Der VKI bietet dazu auf www.verbraucherrecht.at einen Musterbrief.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang