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Mann pumpt Wasser aus Einfahrt
Wenn das Wasser langsam zurückweicht, offenbart sich nach und nach der finanzielle Schaden. Bild: Natallia Ploskaya/Shutterstock

Hochwasser: Beschränkungen bei Kreditvergabe gelten nicht

Die sogenannte KIM-Verordnung gilt nicht für Katastrophenschäden. 

Viele Menschen in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten stehen vor massiven finanziellen Herausforderungen. Versicherungen und Katastrophenfonds können zwar mildernd wirken, allerdings reichen die ausgezahlten Summen wohl nur in Ausnahmefällen für den Komplettschaden. 

Auf der hohen Kante werden die benötigten Mittel auch nur wenige Betroffene haben. Bleibt also nur der Schritt, sich um einen Kredit zu bemühen. 

Eine gute Nachricht für diese Menschen: Wie die Finanzmarktaufsicht (FMA) verlautet, fallen Kredite zur Instandsetzung nach Hochwasserschäden nicht in den Anwendungsbereich der sogenannten KIM-V, kurz für Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung. Konkret geht es um Kredite „für die Instandsetzung nach Naturkatastrophen, die ausschließlich der Wiederherstellung der Bewohnbarkeit des eigenen Hauptwohnsitzes dienen“. 

Darunter fallen somit auch Sturmschäden oder Schäden, die nach Murenabgängen zu beheben sind. 

Was ist die KIM-Verordnung?

Die KIM-V gilt seit 2022 und dient der Begrenzung von Risiken aus der Immobilienfinanzierung. Sie soll Kreditvergabestandards erhöhen und schreibt bestimmte zusätzliche Vergabekriterien und Meldeerfordernisse für Kreditsuchende vor. 

Wer also eine Wohnung oder ein Haus kaufen möchte, muss folgende KIM-V-Kriterien erfüllen:

  • Eigenmittel in Höhe von zumindest 20 Prozent
  • Beleihungsquote von maximal 90 Prozent des Werts der Immobilie (oder anderer Sicherheiten)
  • Kreditlaufzeit maximal 35 Jahre 
  • Schuldendienstquote maximal 40 Prozent; was bedeutet, dass die Rückzahlungen sämtlicher Kredite maximal bei 40 % des Jahreseinkommens (netto) liegen dürfen

Ausgenommen sind Finanzierungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro (Geringfügigkeitsgrenze) – um insbesondere Renovierungen/Sanierungen und einen etwaigen Heizungstausch zu erleichtern. 

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