Im Juli 2016 erstatteten wir vom VKI in Sachen Diesel-Skandal bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Strafanzeige gegen die Volkswagen AG. Die WKStA blieb untätig und wir legten Beschwerde bei der Oberstaatsanwaltschaft ein – mit Erfolg: Angemeldete Schadenersatzansprüche der am Strafverfahren beteiligten Geschädigten können jetzt nicht mehr verjähren.
4500 Teilnehmer
Im Herbst 2015 platzte der VW-Diesel-Skandal. Die Abgasmanipulation von Millionen von Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda flog auf. Im Juli 2016 erstatteten wir bei der WKStA Strafanzeige gegen VW. Mittlerweile haben sich dem Verfahren rund 4.500 Teilnehmer als Privatbeteiligte angeschlossen.
Behörde blieb untätig
Die WKStA blieb jedoch weitgehend untätig. Die Behörde führte selbst keine Ermittlungen und ersuchte im November 2016 die Staatsanwaltschaft Braunschweig das Strafverfahren zu „übernehmen.“ Das Strafverfahren in Österreich wurde damit unterbrochen und stand still. In Deutschland besteht allerdings gar keine Möglichkeit, Unternehmen strafgerichtlich zu verfolgen. In Österreich bietet das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) diese Option dagegen seit 2005. Aufgrund der massiven Verdachtslage fordern wir jedoch, dass neben den Vorständen und leitenden Mitarbeitern auch die beteiligten Unternehmen verfolgt werden.
VKI-Beschwerde erfolgreich
Wir legten gegen die Untätigkeit der Strafverfolgungsbehörde Beschwerde bei der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) ein. Insbesondere kritisierten wir den Umstand, dass die Ermittlungen – obwohl die verantwortlichen Personen eindeutig zu identifizieren sind – gegen „unbekannte Täter“ geführt wurde. Unsere Beschwerde zeigte Wirkung. Die Strafverfolgungsbehörde hat die Ermittlung inzwischen ausgeweitet. Im Fokus steht die Volkswagen AG selbst, weiters auch die Robert Bosch GmbH und der ehemalige VW-Vorstand Martin Winterkorn.
Keine Verjährungsgefahr
Das Verfahren gegen VW wird nunmehr - wie vom VKI gefordert - nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) geführt. Dies ist auch für die im Strafverfahren angeschlossenen Teilnehmer von großer Bedeutung. „Nun besteht keine Verjährungsgefahr, was Schadenersatzansprüche der Betroffenen angeht. Damit ist die Strategie von VW durchkreuzt, die Ansprüche einfach verjähren zu lassen“, sagt Ulrike Wolf, Leiterin der Abteilung Sammelaktionen beim VKI.
Betroffene können sich weiterhin als Privatbeteiligte am Strafverfahren anschließen. Informationen dazu finden Sie auf VKI-Sammelaktion gegen VW: mehr Informationen.
Lesen Sie die ganze Geschichte: Chronologie: VW-Abgasskandal