Lebensversicherung: intransparente Kosten - Gericht kippt unzulässige Garantievereinbarung
Urteil: Versicherer wie die UNIQA dürfen bei der Garantieleistung keine intransparenten Kosten abziehen. Beim Auflösen einer Lebensversicherung erhielt eine Kundin zunächst nur 55,6 Prozent der von ihr bezahlten Prämien zurück.
