Ticket aufs Handy oder selbst ausgedruckt: Ö-Ticket verlangte zu Unrecht für Kartenbestellungen ein Entgelt. Diese Gebühren muss der Kartenvermittler zurückzahlen, wir bieten einen Musterbrief dazu an.
Der Kartenvermittler Ö-Ticket bot mehrere Möglichkeiten an, um an bestellte Tickets zu kommen. Kunden konnten die Karten selbst ausdrucken („print@home“), sie übers Handy beziehen („mobile ticket“), bei der Abendkassa hinterlegen lassen oder bei einer Libro- Filiale bzw. direkt bei Ö-Ticket abholen. Dafür verrechnete Ö-Ticket Entgelte zwischen 1,90 und 2,90 Euro.
Entgelt gröblich benachteiligend
Wir vom VKI klagten im Auftrag des Sozialministeriums die CTS Eventim Austria GmbH, die Ö-Ticket betreibt. Im Frühjahr 2018 entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) bereits, dass das Entgelt bei Selbstabholung im Kartenbüro gröblich benachteiligend sei. Bezüglich der von Ö-Ticket für andere Bezugsformen kassierten Entgelte verwies der OGH das Verfahren zurück an die untere Instanz, das Handelsgericht Wien. Dieses sollte feststellen, wofür genau diese Entgelte verrechnet wurden.
Ö-Ticket darf keinen Kostenersatz verlangen
Das Handelsgericht Wien hat nun rechtskräftig entschieden, dass Ö-Ticket für die verpflichtende Warenbereitstellung keinen Kostenersatz verlangen darf. Ö-Ticket-Kunden, die dafür bezahlt haben, können die Entgelte nun zurückfordern.
Dafür stellt der VKI auf https://verbraucherrecht.at/cms/ticket kostenlos einen Mustertext zur Verfügung.