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Schlaganfall nach Anbohren der Gasleitung - Private Unfallversicherung muss nicht zahlen

Das Anbohren einer Gasleitung stresste einen Heimwerker so sehr, dass er einen Schlaganfall erlitt. Die Versicherung muss nicht zahlen, entschied der Oberste Gerichtshof.

Unfall & Umsorgt Einzelversicherung

Der Kläger war, so steht es im Urteil, bei der "U***** AG von 1. 12. 2012 bis 1. 12. 2015 privat unfallversichert (`Unfall & Umsorgt Einzelversicherung´)." Vereinbart war eine Versicherungssumme von 100.000 Euro, eine Leistung für dauernde Invalidität ab 91 % in der Höhe von 600.000 Euro und eine Rehabilitationspauschale von 1.000 Euro.

Leitung angebohrt

Das Unglück ist rasch erzählt: Der Mann bohrte eine Gasleitung an, roch das Gas, erschrak, konnte noch einen Notruf absetzen, wurde ohnmächtig und erlitt einen Schlaganfall. Die Folge: 100%ige Invalidität. Ein Unfall, erklärte der Betroffene, verlangte 601.000 Euro von der Versicherung und klagte.

Schlaganfall und Invalidität

Das Höchstgericht wies die Klage ab. Das sei kein echter Unfall, lautete die Begründung. Denn, so liest man im Urteil, "Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“ Das entwichene Gas, so argumentierte die geklagte Versicherung, sei nicht giftig und habe keine direkte biologische Giftwirkung. Ein Schlaganfall wegen Stress sei daher kein Unfall, den die Versicherung zahlen müsse.

77.000 Euro Prozesskosten

Das Urteil vermerkt: "Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 76.986,14 EUR (…) bestimmten Kosten des Verfahrens aller drei Instanzen binnen 14 Tagen zu ersetzen.“

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