Das gebuchte Hotel liegt genau in der Einflugschneise eine Flughafens. In den Katalogen war allerdings von Fluglärm keine Rede. - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung; diesen hat Mag. Reinhold Schranz betreut.
Frau Körner hatte über das Reisebüro Ruefa für sich und ihre beiden Enkel eine Pauschalreise auf die griechische Insel Kos um 4.155 € gebucht. „… lässt für einen erholsamen Urlaub keine Wünsche offen …“, hatte es im TUI-Katalog über das 5-Sterne-Hotel Atlantica Porto Bello Royal geheißen, das sie als Unterkunft ausgesucht hatte. Von 16. bis 25. Juli machten Frau Körner und die beiden Jugendlichen auf Kos Urlaub.
Kein erholsamer Urlaub: Fluglärm
Mit dem Hotel selbst wären sie an sich zufrieden gewesen; mit der Lage des Resorts waren sie
es aber nicht: Das Hotel lag genau in der Einflugschneise des Flughafens von Kos. Von einem erholsamen Urlaub konnte daher keine Rede sein. Von frühmorgens bis spätabends flog ein Flugzeug nach dem anderen über die Hotelanlage und es war dementsprechend laut.
Der Fluglärm drang selbst durch die geschlossenen Fenster. Um sieben Uhr in der Früh begann der Flugverkehr und mit der Nachtruhe war es vorbei. Länger schlafen im Urlaub? Das war für Familie Körner nicht möglich. Und am Abend mussten sogar die Theatervorstellungen alle 15 Minuten wegen des Fluglärms unterbrochen werden.
Preisminderung abgelehnt
Von all dem war im TUI-Katalog aber nichts gestanden. Bei der Hotelbeschreibung wurde die Nähe zum Flughafen und der dadurch bedingte Lärm einfach nicht erwähnt. Wieder daheim, forderte Frau Körner von TUI eine Reisepreisminderung. TUI lehnte ab: Die Nähe zum Flughafen sei im Katalog angeführt, hieß es. Das stimmte aber nicht, wie Frau Körner anhand „ihres“ TUI-Katalogs beweisen konnte. Und sie legte zum Vergleich auch den Katalog eines anderen Reiseveranstalters (FTI) vor, in dem sehr wohl auf den Fluglärm hingewiesen wird.
Unterstützung durch EVZ
Frau Körner bat schließlich das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich um Unterstützung. Nachdem wir gemeinsam mit unseren Kollegen vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland für sie interveniert hatten, erhielt Frau Körner von TUI eine Preisminderung in Höhe von 450 €.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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