Wenn es einen Brand im Elektrokasten gibt: Wer muss die Reparatur bezahlen - die Genossenschaft oder der Mieter? - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung. Betreut hat den Fall Mag. Maria Ecker.
Es geschah an einem Wochenende: In Frau Grubers Wohnung war der Stromkasten in Brand geraten, ein Feuerwehreinsatz die Folge.
Hausverwaltung nicht erreichbar
Nachdem das Feuer gelöscht worden war, versuchte Frau Gruber, die Hausverwaltung der Sozialbau AG zu kontaktieren, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Sie erreichte dort niemanden und beauftragte eine Elektrofirma mit den Reparaturarbeiten. Die Rechnung machte 1.225,67 € aus. Doch Sozialbau lehnte die Übernahme der Kosten ab: Die Instandhaltung der E-Leitungen inklusive Zählerkasten in der Wohnung obliege Frau Gruber.
Genossenschaft kennt Gesetz nicht
Nachdem wir Sozialbau auf die Erhaltungspflichten der Genossenschaften laut Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz hingewiesen hatten, sagte das Unternehmen zu, Frau Gruber die Reparaturkosten für den Stromkasten zu ersetzen.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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