Boxspringbetten sind höher, komfortabler, aufwendiger verarbeitet. Bei XXXLutz kauft Frau Payer so ein elektrisch verstellbares Bett um 2.000 Euro. Doch beim Aufbau zeigt sich, dass die beiden Matratzen unterschiedlich hoch sind und eine Einstellung auf gleiche Höhe nicht möglich ist. Außerdem ist ein Element zur Matratzenhalterung beigefügt, aber nichts, um es zu montieren.
XXXLutz: Boxspringbetten - Reparatur gescheitert
Drei Mal versuchten Monteure das neue Bett zu reparieren. Erfolglos. Wir konnten helfen.
"Beim Fußteil Stützen montieren"
Im Lieferschein eines Monteurs ist zu lesen: „Es müssen beim Fußteil Stützen montiert werden. Es besteht leider keine Vorrichtung zur Befestigung. (…) Es müssen Löcher gebohrt und Gewinde reingemacht werden.“ Frau Payer verlangt die gesetzliche Gewährleistung.
Dreimal erfolglos
Dreimal kommen die XXXLutz-Monteure, um die Mängel zu beheben. Dreimal erfolglos. Am Ende weigerte sich das Unternehmen eine weitere Verbesserung durchzuführen und schickt die Kundin zum Hersteller. Rechtlich gesehen ist das ein Foul an Gesetz und Kundin. Denn es ist der Händler, der im Rahmen der Gewährleistung die Sache in Ordnung zu bringen hat. Schafft er das nicht, hat die Kundin Anspruch auf Preisminderung oder Auflösung des Vertrags (siehe § 12 Abs 4 Z4 VGG). Ware zurück, Geld zurück. Lesen Sie auch unseren Artikel zur Gewährleistung.
Preisminderung von 1.000 Euro
Wir informieren den großen Lutz über die kleine Rechtslage. Der will keine Vertragsauflösung, bietet aber eine Preisminderung von 1.000 Euro an.
Die Konsumentin nimmt an.
Interessant: Monate später bietet das Möbelhaus das Modell „Verona“ als Sonderangebot - um 1.000 Euro.
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