Frau Holzer kauft bei XXXLutz eine Ledergarnitur. Sie kommt aber nicht, wie vereinbart, aus Italien, sondern aus Rumänien. Rasch zeigen sich erhebliche Falten an Sitzen, Arm- und Rückenlehnen – eine häufige Beanstandung.
Sachmangel = Gewährleistung
Die Ursache: ein dehnbarer Bezug und unzureichende Fütterung der Sitzgarnitur. Frau Holzer reklamiert. Die Fachwerkstätte misst eine Faltenhöhe von 1,90 Zentimetern und das sei „bei einer legeren Polsterung kein (Sach-)Mangel“.
Wir weisen XXXLutz auf das Recht auf Gewährleistung hin, das das Unternehmen zur Behebung verpflichtet. Erst auf unser Schreiben hin lässt Lutz die Garnitur unterfüttern. Ergebnis: „Wellenbildung gemindert“.
Betreut hat den Fall ...
... Mag. Pius Timmerer, Jurist in unserer Beratung.
Sollten Sie ein vergleichbares Problem haben, wenden Sie sich bitte an unsere VKI-Beratung.
Kommentieren
Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.
Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.
Anmelden0 Kommentare