Frau Holzer kauft bei XXXLutz eine Ledergarnitur. Sie kommt aber nicht, wie vereinbart, aus Italien, sondern aus Rumänien. Rasch zeigen sich erhebliche Falten an Sitzen, Arm- und Rückenlehnen – eine häufige Beanstandung.
Sachmangel = Gewährleistung
Die Ursache: ein dehnbarer Bezug und unzureichende Fütterung der Sitzgarnitur. Frau Holzer reklamiert. Die Fachwerkstätte misst eine Faltenhöhe von 1,90 Zentimetern und das sei „bei einer legeren Polsterung kein (Sach-)Mangel“.
Wir weisen XXXLutz auf das Recht auf Gewährleistung hin, das das Unternehmen zur Behebung verpflichtet. Erst auf unser Schreiben hin lässt Lutz die Garnitur unterfüttern. Ergebnis: „Wellenbildung gemindert“.
Betreut hat den Fall ...
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... Mag. Pius Timmerer, Jurist in unserer Beratung.
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