Wenn bei der Buchung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses über Vermittlungsportale etwas schiefgeht, hat der Kunde oft das Nachsehen.
Auf der Website des Vermittlers präsentiert sich das Ferienhaus als wahres Paradies, vor Ort ist die Ernüchterung oft groß: Beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Wien häufen sich Beschwerden unzufriedener Kunden.
„Die Darstellung im Internet und das, was die Kunden vorfinden, haben oft wenig miteinander zu tun“, sagt EVZ-Jurist Reinhold Schranz.
Ferienhaus in absoluter Ruhe gesucht
Zu den Unzufriedenen zählt auch das Ehepaar P., das seinen Urlaub in Ruhe und Abgeschiedenheit am Meer verbringen wollte. Über die Website www.ferienhaus-kroatien-am-meer.com wird das „Ferienhaus Bare“ in Kroatien vermittelt. Die als „Robinsonhaus“ bezeichnete Unterkunft liegt in einer kleinen Bucht und wird für Gäste angeboten, die „absolute Ruhe“ suchen. Die Zufahrt zum Haus wird als steil beschrieben. Wer es sich nicht zutraue, könne das Auto oben an der Straße stehen lassen und den Abstieg zu Fuß bewältigen, heißt es. „Dies ist der Preis für die Einsamkeit, die dieses Haus bietet“, steht auf der Website.
Von Privatsphäre keine Spur
Herr und Frau P. buchen das „Ferienhaus Bare“ für zwei Wochen. Die Vorfreude weicht vor Ort rasch der Ernüchterung. Direkt neben dem „Robinsonhaus“ steht noch ein Haus mit zwei Wohneinheiten für je vier Feriengäste. Die Terrassen befinden sich unmittelbar nebeneinander. Von der erhofften Privatsphäre keine Spur. Da es keinen Sichtschutz gibt, habe man sich, so Frau P., beim Essen gegenseitig auf den Teller schauen können.
Bei den Nachbarn läuft den ganzen Tag das Radio, ein kleines Kind schreit immer wieder. Weiter oben am Hang steht ein weiteres Haus, für zwei Personen. „Uns ausgenommen sind das zehn weitere Personen in unmittelbarer Nähe“, schreibt Frau P. Sie fordert die geleistete Anzahlung in Höhe von 250 Euro zurück, angeboten werden ihr lediglich 65 Euro.