Der Kartenvermittler Ö-Ticket muss Gebühren zurückzahlen, die er zu Unrecht für Kartenbestellungen kassierte. Wir bieten einen Musterbrief dazu an.
Ö-Ticket bot mehrere Möglichkeiten an, um an bestellte Tickets zu kommen. Kunden konnten die Karten etwa selbst ausdrucken ("print@home"), über das Handy beziehen ("mobile ticket"), sie bei der Abendkassa hinterlegen lassen oder bei einer Libro-Filiale beziehungsweise direkt bei Ö-Ticket abholen. Dafür verrechnete Ö-Ticket Entgelte zwischen 1,90 und 2,90 Euro. Vielfach hatten Kunden keine Möglichkeit, ohne zusätzliche Kosten zu ihren Karten zu kommen.
Kein Kostenersatz
Wir vom VKI klagten im Auftrag des Sozialministeriums die CTS Eventim Austria GmbH, die Ö-Ticket betreibt. Im Frühjahr entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) bereits, dass das Entgelt bei Selbstabholung im Kartenbüro gröblich benachteiligend sei. Bezüglich der von Ö-Ticket für andere Bezugsformen kassierten Entgelte, verwies der OGH das Verfahren zurück an die untere Instanz, das Handelsgericht Wien. Dieses sollte feststellen, wofür genau diese Entgelte verrechnet wurden.
Dem Käufer dürften, so der OGH, lediglich die Kosten für die Versendung der Tickets verrechnet werden. Ö-Ticket konnte im Verfahren nicht klarmachen, wie hoch die Versandkosten bei den einzelnen Ticketbezugsarten sind. Das Handelsgericht Wien hat nun rechtskräftig entschieden, dass Ö-Ticket für die verpflichtende Warenbereitstellung keinen Kostenersatz verlangen darf.
Geld zurück mit VKI-Musterbrief
Alle Ö-Ticket-Kunden, die die angesprochenen Gebühren bezahlt haben, können diese nun zurückfordern. Dafür stellt der VKI auf Ö-Ticket muss Gebühren zurückzahlen kostenlos einen Mustertext zur Verfügung.