Interspar bietet aufladbare Geschenkkarten an. Deren Gültigkeit war allerdings auf 3 Jahre beschränkt.
Nach Ansicht unserer Rechtsabteilung entspricht diese kurze Dauer nicht dem Gesetz. Grundsätzlich endet die Gültigkeit von Gutscheinen erst nach 30 Jahren. Verfallsklauseln sind sittenwidrig, wenn sie die Geltendmachung von Ansprüchen ohne sachlichen Grund übermäßig erschweren.
Prozess gewonnen
Deshalb klagte der VKI im Auftrag des Sozialministeriums die Interspar GmbH. Das zuständige Landesgericht Salzburg gab dem VKI nun recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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