Zum Inhalt
Familie in Wohnung mit Umzugskartons in der Hand
Bild: Studio-Romantic / Shutterstock.com

Versicherung: Umzugsklausel - Trockene Pflichtlektüre

premium

Leichte Kost sind die Texte von Versicherungspolizzen sicherlich nicht. Wir wollen Ihnen helfen, die oft kompliziert klingenden Fachbegriffe besser zu verstehen; zum Beispiel die Klausel zum Wohnungswechsel in der Haushaltsversicherung.

Abfindungserklärung oder Tätigkeitsschaden, Sorgfaltspflicht oder Zillmerung – auch wenn sich die Versicherungsbranche in den vergangenen Jahren bemüht hat, Verträge kunden- und lesefreundlicher zu gestalten, ist so manches Detail in den ­Polizzen noch immer ziemlich verwirrend. Natürlich muss man kein Versicherungs­experte werden, um eine Kfz-, Haushalts- oder Unfallversicherungspolizze abschließen zu können. Aber solange man nicht weiß, wofür die Begriffe in der Polizze stehen, weiß man de facto auch nicht wirklich, gegen welche Schäden man versichert ist und gegen welche nicht.

Manche der Fachwörter gehen relativ leicht über die Lippen, aber was genau ist zum ­Beispiel mit „Totalschaden“, „Neuwert“ oder „Zeitwert“ gemeint? Feinheiten wie diese können im Schadensfall unange­nehme bis drama­tische Folgen haben: Wer bei einem Gerät einen Totalschaden zu verbuchen hat und einen vollwertigen Ersatz erwartet, wird bei einer Versicherung zum Zeitwert möglicherweise nur einen Bruchteil dessen erhalten, was ein neuwertiges Gerät kosten würde.

Um Licht ins Versicherungsdeutsch zu ­bringen, starten wir eine Serie, in der wir in ­loser Folge wichtige Fachwörter aus dem Versicherungsbereich erklären, mit Bei­spielen verdeutlichen und mit aktuellen Urteilen beleuchten. Hinweise auf vor- und nachteilige Begriffsklauseln sollen Ihnen die Möglichkeit geben, Ihre eigenen Vertragsbedingungen zu verbessern – es lohnt sich daher, die eigenen Polizzen hervor­zuholen und auf die entsprechenden Formulierungen und Klauseln zu durchforsten!

Hoppalas beim Siedeln

Den Anfang machen wir mit einem Detail aus der Haushaltsversicherung: der Umzugsklausel – in den Polizzen meist unter dem Punkt „Wohnungswechsel“ zusammengefasst. Die Menschen sind mobiler geworden und sollten beim Abschluss ihrer ­Haushaltsversicherung auch auf Verein­barungen zum Wohnungswechsel achten. Beim Siedeln passieren rasch einmal Hoppalas. Wer haftet dann dafür: die Freunde, die tragen helfen, die Mietwagenfirma, die eigene Versicherung?

Premium

Weiterlesen mit KONSUMENT-Abo:

  • 24-Stunden-Ticket
    oder
  • Online-Flatrate

Zugriff auf alle Artikel und Testergebnisse schon ab 3,75 Euro/Monat

Jetzt weiterlesen

Bereits registriert? Hier anmelden.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Haushaltsversicherung: Unentbehrlich

Haushaltsversicherung: Unentbehrlich

Die Haushaltsversicherung ist eine klare KONSUMENT-Empfehlung, nicht zuletzt wegen der in aller Regel inkludierten privaten Haftpflichtversicherung.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang