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Ilustration Haus mit Schutzschild
Bild: Nostagrams / shutterstock.com

Haushaltsversicherung: Umfrage - Was sich Konsumenten wünschen

Eine VKI-Umfrage zeigt: Konsumenten wünschen sich einfache und verständliche Versicherungsprodukte, die existenzbedrohende Schäden abdecken.

Die Themen Haushalts- und Eigenheim­versicherung sind Dauerbrenner in unserer Beratungstätigkeit – handelt es sich doch um eine der zentralsten, wenn nicht um DIE zentralste Versicherung der österreichischen Konsumenten. Nicht zuletzt, weil die Haftpflichtversicherung zumeist Teil dieser Versicherungsprodukte ist. Wir empfehlen Mietern und Eigentümern von Wohnungen oder Häusern stets den Abschluss einer Haushalts- bzw. Eigenheimversicherung.

Schwer vergleichbar

Leider ist es für Konsumenten nicht gerade einfach, den Überblick über den Markt zu behalten. Ein Versicherungsvergleich ist zwar komplex und schwierig, sollte aber in jedem Fall angestellt werden, um den für Sie passenden Versicherungsschutz zu finden.

Impulse für bessere Versicherungsprodukte

Die unterschiedlichen Leistungsumfänge in den Versicherungspolizzen machen einen Vergleich anhand des Preises meist wenig aussagekräftig. Auch ein Verweis auf Vergleichsplattformen offenbart Lücken, da Transparenz, Unabhängigkeit und die nötige Marktabdeckung oft nicht gegeben sind. Unser Ziel ist es, Impulse für sinnvollere ­Versicherungsprodukte auf einem besser vergleichbaren Markt zu generieren.

Umfrage zu Kundenwünschen

Um zu ermitteln, was Konsumenten von Haushalts- und Eigenheimversicherungen erwarten und welche Leistungen sie sich erhoffen, haben wir eine Online-Umfrage durchgeführt. Bei dieser Umfrage, an der rund 600 Konsumentinnen und Konsumenten teilgenommen haben, gaben ca. 90 Prozent an, über eine Haushalts- oder Eigenheimversicherung zu verfügen.

Was unseren Lesern wichtig ist

Existenzbedrohende Schäden und Selbstbehalt

Der mit Abstand wichtigste Aspekt ist die Deckung existenzbedrohender Schäden. Praktisch jeder Teilnehmer fand diesen Punkt "sehr wichtig" bzw. "eher wichtig". Unsere langjährige Grundsatzempfehlung lautet, sich beim Versichern auf existenzbedrohende Risiken zu konzentrieren und z.B. Selbst­behalte in Erwägung zu ziehen, die die ­Prämie erheblich (bis zu 50 Prozent) senken können. Das geht übrigens konform mit der Einstellung der Umfrage-Teilnehmer: Die Deckung von Schäden bis 250 bzw. 500 Euro wird als relativ unwichtig erachtet.

Wie wichtig sind Ihnen folgende Punkte bei der Haushalts- oder Eigenheimversicherung? (Bild: VKI)

Einfach und verständlich

Sehr hoch im Kurs stehen laut Umfrage einfache und verständliche Versicherungsprodukte. Auch für uns ein zentraler Punkt! Versicherer sollten den Leistungsumfang ihrer Produkte möglichst kompakt und klar dar­legen. Allerdings muss fairerweise gesagt werden, dass die Versicherungsbedingungen bisweilen nur schwer zu komprimieren sind, da darin doch möglichst alle Eventualitäten dargestellt werden müssen (z.B. Deckungen, Ausschlüsse, Sorgfaltspflichten).

Haftpflichtversicherung, Kündigungsrecht, Entschädigung

Fast gleichwertig wichtig für die Umfrage-­Teilnehmer waren die Punkte "Haftpflichtversicherung", "kein Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadensfall" und "Entschädigung zum Neuwert".

Ein Tipp zu Neuwertklauseln: Lesen Sie sich in Ihrem Vertrag die Neuwertklausel genau durch. Oft wird lediglich der Zeitwert einer Sache ersetzt, sobald dieser unter 40 Prozent des Neuwertes fällt.

VKI-Tipps

  • Risikoanalyse: Prüfen Sie, ob Ihre Versicherungsprodukte noch zu Ihrem aktuellen Bedarf passen. Führen Sie eine Risikoanalyse Ihrer Lebenssituation aus Versicherungssicht auf VKI-Risiko-Check durch.
  • Prämie: Reduzieren Sie Ihre Prämien durch einen Selbstbehalt und durch jährliche Zahlungsweise (Unterjährigkeits­zuschlagsrechner: Versicherungsrechner: Unterjährigskeits­zuschlag).
  • Begrenzen: Es gibt die Möglichkeit, manche Sorgfaltspflichten zu begrenzen. Neben der Deckung von Einbrüchen aufgrund eines gekippten Fensters oder eines Schlüsselsafes kann etwa auch die 72-Stunden-Klausel auf die Frostperiode beschränkt werden (diese Klausel besagt, dass der Hauptwasserhahn abgedreht werden muss, wenn man länger als drei Tage abwesend ist).

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