Damit der Versicherer im Schadensfall zahlt, ist nicht nur die passende Versicherung gefragt, sondern auch rasches Reagieren und richtiges Vorgehen bei der Meldung des Schadens.
"Das gibt’s doch gar nicht!", ärgerte sich Herr W. Mehr als sechs Jahre zahlte er nun schon in eine Haushaltsversicherung ein, ohne sie in Anspruch genommen zu haben. Und nun, wo er die Rechnung für die neu verglaste Wohnzimmertür eingereicht hatte, verweigerte die Versicherung die Zahlung, obwohl seine Polizze Glasbruch enthielt. Was war da schiefgelaufen?
Rasch Meldung machen
Herr W. hatte die zerschmetterte Glastür eigenhändig ausgehängt und zum Glaser gebracht. Und weil er anstelle des altmodischen Strukturglases ein elegantes Sandstrahlmotiv wünschte, gab er die Reparatur so in Auftrag. Den der Glaser auch erledigte. Etwa sechs Wochen später schickte Herr W. die Glaser-Rechnung endlich an den Versicherer. Doch der winkte ab: Erstens hätte Herr W. den Schaden unverzüglich melden müssen.
Einwilligung zur Schadensübernahme
Zweitens hätte er, bevor er den Glaser beauftragte, die Einwilligung des Versicherers zur Schadensübernahme einholen müssen. Üblicherweise erledigt das der Glaser. Doch hier hatte der Professionist wegen des klar erteilten Auftrags nicht nachgefragt, ob es sich um einen Versicherungsfall handelte. Und drittens hatte Herr W. nicht gleichwertigen Ersatz geordert, sondern das um ein Vielfaches teurere Spezialglas.
"Geschönte" Berichte nicht zielführend
Die Lehre daraus: Versicherte sollten nicht nur den Inhalt ihres Versicherungsvertrages kennen, sondern auch wissen, wie im Schadensfall vorzugehen ist. Dazu zählt, den Versicherer umgehend und genau über den Schaden zu informieren. Viele Versicherte sind unsicher, wie sie dabei genau vorgehen sollen. Schock und Aufregung führen dazu, dass Fehler passieren, etwa dass Schädiger und Geschädigter vertauscht oder unzureichende Angaben gemacht werden.
Immer wieder kommen außerdem Versicherte in unsere Beratung, die den Schadenshergang "geschönt" haben. Prompt lehnen viele Versicherer eine Kostenübernahme ab. Wird der Hergang in der Folge berichtigt, verweigert der Versicherer allein schon wegen der uneinheitlichen Aussagen jede Leistung.
Unabhängige Beratung
Wer sich nicht sicher ist, sollte daher rasch eine unabhängige Beratungsstelle oder einen unabhängigen Versicherungsmakler aufsuchen und sich bei der Schadensmeldung unterstützen lassen. Im Nachhinein gibt es meist nur geringe Chancen, noch eine Schadensdeckung zu erreichen.