Wenn Einbrecher zuschlagen, bietet die Haushaltsversicherung Ersatz für Gestohlenes und Zerstörtes. Für eine unproblematische Schadensabwicklung sind Vorkehrungen ratsam.
Nur zwei Stunden war Herr M. fortgewesen, da erlebte er bei seiner Rückkehr den Schock seines Lebens: die Eingangstür aufgebrochen, die Wohnung verwüstet und alles Wertvolle weg, inklusive der 1.000 Euro Notgroschen, die in einem Kuvert in der Kommode gelegen waren. Hier hatten ganz offensichtlich Einbrecher zugeschlagen.
Polizei und Versicherer verständigen
Herr M. tat das einzig Richtige in so einer Situation – er rief als Erstes die Polizei und als Zweites seinen Versicherer an, der umgehend einen Sachverständigen zur Begutachtung des Tatorts und zu dessen „Freigabe“ schickte. Dann kontaktierte er seinen Bruder. Bei dem hatte er nämlich eine Liste seiner Wertgegenstände hinterlegt, zum Teil mit Originalrechnungen sowie Fotos von seinen Uhren und dem Ring seines Vaters.
Das erwies sich als hilfreich und beschleunigte die Schadensabwicklung erheblich. Herr M. hatte den Schaden auf 4.500 Euro geschätzt, der Haushaltsversicherer sicherte ihm zu, 4.000 Euro davon zu übernehmen. Den Abzug gab es für das frei herumliegende Bargeld, das laut Polizze nur bis zu 500 Euro versichert war.
Inklusive Vandalismusschäden?
Auch die Schäden, die durch das Aufbrechen der Wohnungstür und das Durchwühlen der Wohnung entstanden waren, konnte Herr M. auf Kosten des Versicherers beheben lassen, da seine Polizze einen Versicherungsschutz für Vandalismusschäden vorsah.