Waren 2. Wahl - Gewährleistung bei verborgenem Mangel
Ich habe eine Jean mit derBezeichnung „2. Wahl“ gekauft. Schon nach drei Tagen zeigte sich ein Riß. Die Firma will nun keine Gewährleistung übernehmen. Begründung: Man habe ohnehin darauf hingewiesen, daß Fehler vorhanden sein können. Ist das wirklich korrekt?