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Aufgespießt - Konsument 7/1999

 

Geschäfte der besonderen Art

Abstruses
per Postwurf

Als „Geist- und Fernheiler der besonderen Art“ preist Kurt Kuster sich und sein Schweizer Naturinstitut in den Werbebroschüren „Glücklich + Gesund“ an: Die Behandlung diverser Leiden und Schmerzen von Mensch und Tier erfolgt ausschließlich aus der Ferne. Interessenten füllen ein Anmeldeformular aus, legen ein aktuelles Foto bei und überweisen das Honorar. Daten plus Foto werden in die institutseigene EDV eingespielt, und via Bildschirm erfolgt „durch Konzentration und geistige Fürbitte wunschgemäß und seriös die effektive Fernhilfe“. Unser Resümee: Als „besondere Art“ kann hier tatsächlich der Versuch gewertet werden, mit der Sorge um Gesundheit Geschäfte zu machen.

Spesen statt Gewinn

„Sie wurden per Zufallsgenerator ausgelost!“ So beginnen oft Schreiben, in denen unverhoffter Gewinn angekündigt wird. Ein Abendessen für zwölf Personen wurde einer Leserin in Aussicht gestellt. Davor würden Produkte unverbindlich präsentiert, und dann bekäme man noch einen Urlaubsscheck für einen Hotelaufenthalt. Die Leserin sagte zu und füllte die beigelegte Gästeliste aus. Als ihr am Tag des Gewinn-Essens Freunde absagten, verständigte sie den Veranstalter über die verringerte Teilnehmerzahl. „Kein Problem“, hieß es. Am Abend sah die Sache freilich anders aus. Das Essen war kurzerhand abgesagt, niemand davon in Kenntnis gesetzt worden, die Gäste vergeblich angereist. Vom Veranstalter und vermeintlichen Gewinn hörte die Leserin nie wieder etwas.

Wiener Verleihführer

Ressourcen schonen – ausleihen statt kaufen

Manches braucht man zwar nur selten, bei gegebenem Anlaß aber unbedingt: Die Rede ist von Fliesenschneidern, Parkettschleifgeräten, Motorsägen, Sportgeräten, Faschingskostümen. Unter dem Motto „Produkte nützen statt besitzen“ sind im Wiener Verleihführer Geschäfte mit Verleihdiensten aus den Produktgruppen Heimwerker-, Garten- und Freizeitgeräte aufgelistet. Nebst Adressen und Telefonnummern sind der Broschüre auch Öffnungszeiten, Kaution, Kosten sowie Mindestleihdauer zu entnehmen. Der Wiener Verleihführer kann bei der Magistratsabteilung 48, Telefon 546 48, gratis angefordert werden.

ÖBB: Gruppenfahrten planen

Wer abgelegener wohnt und gemeinsam mit anderen, als Gruppe, Bahnfahren will, tut gut daran, sich beizeiten um die Karten zu kümmern: 1-PLUS-Tickets und Karten für Gruppenreisen sind weder auf unbesetzten Bahnhöfen noch im Zug erhältlich. Damit die Zugbegleiter mehr Raum für Kundenservice hätten, habe man Produkte mit höherem Zeitaufwand ausgelagert: Die Karten können auf besetzten Bahnhöfen, telefonisch bei einem ReiseServiceCenter, oder per Internet bestellt werden und werden auch per Post zugestellt, heißt es von Seiten der ÖBB. Schwierig wird es, wenn eine Gruppe von einem unbesetzten Bahnhof aus spontan verreisen möchte. Damit Karten zeitgerecht per Post zugestellt werden können, müssen sie Tage vorher bestellt werden.

Gesetzwidrige Vertragsänderung

Die Zahlscheingebühr ist gesetz- und sittenwidrig.

In einseitiger Änderung der Geschäftsbedingungen verlangt die Mobilkom seit Mai 1998 auch von Altkunden eine Zahlscheingebühr von 30 Schilling. Der VKI klagte und gewann in erster Instanz einen Musterprozeß: Die Vertragsänderung ist gesetz- und sittenwidrig. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist – mit einer Berufung von seiten der Mobilkom ist zu rechnen –, sollte man vorerst die Zahlung der Zahlscheingebühr nicht einstellen, auch bereits geleistete können derzeit noch nicht zurückgefordert werden. Weitere Zahlungen sollte man allerdings nur „vorbehaltlich der rechtlichen Klärung und vorbehaltlich der Rückforderung“ (eingeschriebener Brief) erbringen.

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