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Rundfunkgebühren - Unerhört

Rundfunkgebühren gelten laut GIS auch für Gehörlose. Und zwar nicht nur für TV und Radio, sondern auch für PCs mit Internetverbindung. - Ein "Aufgespießt" von KONSUMENT-Redakteur Bernhard Matuschak.

 Bernhard Matuschak (Bild: U. Romstorfer/VKI)

E-Mail: KONSUMENT-Redakteur Bernhard Matuschak

Frau S. lebt mit ihrem Mann in einem Mehrparteienhaus in Wien. Die Eheleute sind gehörlos. Eines Tages „fahndet“ ein Herr im Auftrag der Gebühren Info Service GmbH (GIS) im Haus nach säumigen Besitzern von gebührenpflichtigen Fernseh- bzw. Radioempfängern. S. macht ihm klar, dass es in ihrer Wohnung weder Radio noch TV-Gerät gibt. Der GIS-Angestellte bleibt hartnäckig und entlockt ihr schließlich, dass sie einen PC mit Internetanschluss hat.

Gehörlose zahlen laut GIS trotzdem Rundfunkgebühr

Kurz darauf flattert eine Rundfunkgebührenvorschreibung ins Haus. Da Radio für das gehörlose Ehepaar definitiv nutzlos ist und sie das Fernsehangebot im Internet nicht nutzen, stellt Frau S. einen Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung und legt Kopien der Behindertenpässe bei. Der Antrag wird von der GIS abgelehnt.

Begründung: Das Haushaltseinkommen der Familie übersteige die für die Gebührenbefreiung bzw. Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt maßgebliche Betragsgrenze, zudem liege auch keine Rezeptgebührenbefreiung vor.

Eigenartige Begründung der GIS

Frau S. versteht die Welt nicht mehr. Was haben Verdienst und Rezeptgebühr damit zu tun, dass sie für etwas bezahlen soll, was sie nicht nutzen kann bzw. im Fall des TVs aufgrund ihrer Gehörlosigkeit nicht nutzen will? Auch wir können dies nicht so recht nachvollziehen und hören beim Vorgehen der GIS, von Gehörlosen Radiogebühren einzufordern, den Amtsschimmel wiehern.

GIS Logo mit Paragraph (Bild: GIS)Nicht GIS sondern Gesetz ist schuld

Doch wie es nicht selten ist: In diesem Fall wird der Überbringer der schlechten Nachricht zur Zielscheibe der Empörung. Es ist nicht die GIS, sondern das Gesetz, das auch gehörlose Menschen, die einen Internetanschluss haben, zur Zahlung verdonnert und nur dann davon absieht, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze unterschritten wird oder eine Rezeptgebührenbefreiung vorliegt.

Schlussendlich: Kulante Lösung der GIS

Frau S. wandte sich schließlich an den VKI. Nach unserer schriftlichen Intervention stornierte die GIS kulanterweise die Gebühren.

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