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Geoblocking: Billiger Protektionismus - Kommentar von Bernhard Matuschak

Anstatt auf freien Handel stoßen User im World Wide Web auf Grenzen und Kleinkrämerei. - Ein "Aufgespießt" von KONSUMENT-Redakteur Bernhard Matuschak.

Unternehmer singen allzu gerne ein Loblied auf den freien Handel und die Marktwirtschaft. Konkurrenz belebt

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das Geschäft, offene Grenzen bauen Handelshindernisse ab, so das Mantra. Als Profiteur des Ganzen wird natürlich der Konsument dargestellt. Begibt man sich auf Shoppingtour im World Wide Web, werden einem jedoch schnell Grenzen aufgezeigt. Anstatt globalem Handel regiert Kleinkrämerei. Vom österreichischen Anschluss aus auf einer deutschen Website Waren einkaufen, weil sie dort günstiger sind – Fehlanzeige! Mit einer Kreditkarte, bei der ein österreichisches Konto hinterlegt ist, beim britischen Onlinehändler ein Schnäppchen-Handy bezahlen – no way.

EU-Verordnung in Diskussion

Als Italiener auf einer österreichischen Seite einen Pauschalurlaub buchen – niente. Der Ausdruck Geoblocking nimmt sich fast niedlich aus für das, was sich im Netz abspielt. Die Politik schaut seit Jahren zu und lässt sich von den Großkonzernen auf der Nase herumtanzen. Die wollen auf der ganzen Welt Geschäfte machen. Was ihr gutes Recht ist – aber bitte ohne Protektionismus. Die Diskriminierung von Konsumenten aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes hat hier keinen Platz. Für den Verbraucher bleibt zu hoffen, dass die in der EU gerade diskutierte Verordnung über Maßnahmen gegen Geoblocking den Missbrauch ohne Wenn und Aber beendet. Leise Zweifel erscheinen beim Blick auf den vorliegenden Entwurf angebracht.

Was der Entwurf derzeit nicht vorsieht

Anbietern soll es untersagt sein, Bestellungen auf ihrer Homepage aus dem Ausland zu sperren beziehungsweise zu beschränken. Auch darf der Anbieter die Bezahlung über ein ausländisches EU-Konto nicht mehr verweigern. Alles schön und gut! Doch der Verordnungsentwurf sieht leider nicht vor, dass sich der Anbieter auch um den Versand der Ware kümmern muss. Der Kunde müsste das also selbst übernehmen. Erfolgt hier keine Korrektur, wird diese Verordnung von Anfang an nichts anderes als ein zahnloser Tiger sein.

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