Zum Inhalt

Wiener Städtische - Danke, es hat mich sehr gefreut

Das Thema 'Zahlscheingebühr zurückfordern' sehen nicht alle Unternehmen so genau. - Ein "Aufgespießt" von KONSUMENT-Redakteurin Elisabeth Spanlang.

Elisabeth Spanlang (Bild: U. Romstorfer/VKI)

E-Mail: Redakteurin
Elisabeth Spanlang

In ein paar Monaten bekomme ich von der Wiener Städtischen eine Gutschrift. Die Versicherung hat – so wie viele andere Unternehmen – über Jahre eine Zahlscheingebühr kassiert, die der Oberste Gerichtshof (OGH) im Vorjahr für unzulässig erklärte. Dass ich von dem zu Unrecht eingenommenen Geld überhaupt etwas sehe, liegt übrigens am VKI (Verein für Konsumenteninformation), der für Tausende Verbraucher diese Gebühr zurückgefordert hat.

Ungeschickte Kommunikation

Schön, dass die Wiener Städtische zahlt. Weniger schön, wie ungeschickt, um nicht zu sagen unverschämt, selbst große Firmen in heiklen Situationen mit ihren Kunden kommunizieren. Denn der Brief der Versicherung mit der frohen Kunde über den Geldsegen hat es in sich.

Wenig detaillierte Informationen

Unter „Betreff: Zahlscheingebühr, diverse Polizzen“ folgt die lapidare Mitteilung, dass es wegen des OGH-Urteils und der Rückforderung durch den VKI eine Gutschrift geben wird. Zum ausgewiesenen Betrag von 19,86 Euro erfolgen keine weiteren Informationen. Wie viel mir pro Zahlschein eigentlich verrechnet wurde und über welchen Zeitraum, bleibt ein Geheimnis. Die rund 20 Euro zieht die Wiener Städtische ungefragt und ungebeten von der nächsten Prämienvorschreibung im Herbst ab. Kann ich mir was aussuchen, gibt es ein Angebot, das Geld gleich zu überweisen? Natürlich nicht. Auch kein Wort des Bedauerns oder gar eine Entschuldigung.

Keine Kommunikation auf Augenhöhe

Tief blicken lässt vor allem der letzte Satz des kurzen Schreibens, weil er das Selbstverständnis der Versicherung deutlich offenbart: „Wir hoffen, Ihr Ansuchen zu Ihrer Zufriedenheit erledigt zu haben.“ Wie bitte? Die Wiener Städtische sackt über Jahre ein fettes Körberlgeld ein, das ihr nicht zusteht. Und tut dann was? Sie degradiert Kunden, die zu Recht ihr Geld zurückwollen, zu Bittstellern, denen sie huldvoll entgegenkommt. Klingt ja fast so, als bekämen Untertanen hier gnädig was geschenkt. Vielen Dank! Kommunikation auf Augenhöhe sieht definitiv anders aus! Höchste Zeit, dass die Wiener Städtische, die es seit Kaisers Zeiten gibt, demnächst im 21. Jahrhundert ankommt.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Rundfunkgebühren - Unerhört


Rundfunkgebühren gelten laut GIS auch für Gehörlose. Nicht nur für TV und Radio, auch für PCs mit Internet. - Ein "Aufgespießt" von Bernhard Matuschak. Lesen Sie

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang