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Bare Münze - Konsument 6/1999

 


Antwort auf Fragen zu Steuern, Gebühren und Sozialleistungen, diesmal zum Thema:

Ferienjobs für Schüler und Studenten

 Ich bin Studentin und möchte in den Ferien arbeiten. Was muß ich dabei beachten, damit die Familienbeihilfe nicht verlorengeht?

Zur Familienbeihilfe: Während der gesetzlichen Ferien dürfen Sie unbeschränkt verdienen. Falls Sie aber ohne Unterbrechung während der Ferien und während der Vorlesungszeit beim selben Dienstgeber arbeiten, kann es zu Problemen bei der Familienbeihilfenstelle kommen, wenn Sie im Sommer mehr verdienen. Möglicherweise glaubt man Ihnen nicht, wenn Sie behaupten, daß Sie nur während der Ferienzeit mehr verdienen. Denn das geht nur bei einem anderen Dienstgeber! Wenn Sie nämlich auch während des Vorlesungszeitraumes arbeiten, dürfen Sie in diesen Monaten nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze (für 1999: 3899 Schilling im Monat) verdienen, sonst ist die Familienbeihilfe weg. Wenn Sie tatsächlich nur in den Ferien mehr verdienen, müssen Sie dies plausibel belegen können.
Maßgeblich für die Familienbeihilfe ist der Leistungszeitraum und nicht der Zufluß des Geldes. Das heißt: Wenn Sie das Geld für Ihre Sommerarbeit erst im Oktober erhalten, verlieren Sie nicht die Familienbeihilfe für Oktober, obwohl Sie die erlaubte Grenze von monatlich 3899 Schilling überschritten haben. Zur Steuer: Wenn Sie angestellt sind, übernimmt Ihr Dienstgeber den Abzug der Steuer. Vergessen Sie nicht, eine Arbeitnehmerveranlagung nach Jahresende einzureichen, um sich die Steuer zurückzuholen. Wenn Sie nur selbständig arbeiten, müssen Sie sich um die Versteuerung (ab einem Jahreseinkommen von 88.800 Schilling) selbst kümmern.

Fachliche Beratung: Mag. Christine Hapala, Steuerberaterin in Wien
Internet: http://www.hmc.co.at

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