Antwort auf Fragen zu Steuern, Gebühren und Sozialleistungen, diesmal zum Thema: Ferienjobs für Schüler und Studenten Ich bin Studentin und möchte in den Ferien arbeiten. Was muß ich dabei beachten, damit die Familienbeihilfe nicht verlorengeht?
Zur Familienbeihilfe: Während der gesetzlichen Ferien dürfen Sie unbeschränkt verdienen. Falls Sie aber ohne Unterbrechung während der Ferien und während der Vorlesungszeit beim selben Dienstgeber arbeiten, kann es zu Problemen bei der Familienbeihilfenstelle kommen, wenn Sie im Sommer mehr verdienen. Möglicherweise glaubt man Ihnen nicht, wenn Sie behaupten, daß Sie nur während der Ferienzeit mehr verdienen. Denn das geht nur bei einem anderen Dienstgeber! Wenn Sie nämlich auch während des Vorlesungszeitraumes arbeiten, dürfen Sie in diesen Monaten nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze (für 1999: 3899 Schilling im Monat) verdienen, sonst ist die Familienbeihilfe weg. Wenn Sie tatsächlich nur in den Ferien mehr verdienen, müssen Sie dies plausibel belegen können.
Fachliche Beratung: Mag. Christine Hapala, Steuerberaterin in Wien |
Bare Münze - Konsument 6/1999