Neuseeland |
Ausländische Inlandsprodukte
Kapiti-Käse hat einen guten Ruf. Er schmeckt gut und wird auf traditionelle Weise aus lokalen Rohstoffen hergestellt. Diesen Eindruck vermittelt der Hersteller auf den Käseverpackungen, die stolz verkünden: „Der einzigartige Geschmack Neuseelands“. Bei näherem Hinsehen ist allerdings zu sehen: „Made in Australia“ und „Made in Denmark“. Der danach befragte Hersteller steht auf dem Standpunkt: „Die Konsumenten wollen diesen Käse, also bekommen sie ihn. Die Qualität stimmt jedenfalls.“ – Tatsache ist, daß sie nicht bekommen, was sie zu bekommen glauben. Und wenn auch nicht der Käse stinkt, so stinkt doch dies nach Frechheit.
Grossbritannien |
Kinderleichte Kontoeröffnung
Wie kommen Minderjährige zu einem Bankkonto samt Bankomatkarte? Ihre Schule muß bereit sein, mit der MidBank zusammenzuarbeiten und es möglichst unterlassen, die Eltern schon im vorhinein zu informieren. Nachdem auch die Bank in ihren Antragsformularen keine Unterschrift eines Erziehungsberechtigten verlangt, wurden etliche von diesen von der Tatsache überrascht, daß bereits ihre elfjährigen Sprößlinge ein Konto haben, über das nur sie alleine verfügungsberechtigt sind. Hinzu kommt, daß die Kinder in den Anträgen nach persönlichen Daten von sich und ihrer Familie gefragt werden. Zu allem Überdruß gibt es keinerlei gesetzliche Handhabe gegen das Vorgehen der Bank, weil Kinderkonten eine Gesetzeslücke darstellen. Die einzige Chance ist derzeit wohl, die Kinder zu Hause über die Risken des Geldverkehrs aufzuklären und auf die Schulen einzuwirken, die Eltern nicht erst im nachhinein zu informieren.
Frankreich |
Schlechter Rat ist für Banken teuer
Innerhalb kurzer Zeit wurden in Frankreich zwei Bankinstitute zu Entschädigungszahlungen verurteilt, nachdem Kunden aufgrund mangelhafter Beratung Nachteile beziehungsweise finanziellen Schaden erlitten hatten. Im ersten Fall wurde einem 59jährigen Kreditnehmer eine Versicherung mitverkauft, die bis zum Alter von 60 Jahren den Ausfall der Rückzahlungen infolge Invalidität abgedeckt hätte. Im zweiten Fall verlor ein Anleger Geld, unwissend, wie hoch das Risiko war, das er einging. Die Bank, die verabsäumt hatte, ihn darauf hinzuweisen, muß ihn nun entschädigen und wird in Zukunft wohl mehr Wert auf gute Beratung legen.
USA |
Schwarzbrennen im Wohnzimmer
Eine funktionsfähige Mini-Destillieranlage fürs Wohn-zimmer läßt Amerikas Schnapsfreunden das Herz höher schlagen. Probleme macht nur die Fußnote im Katalog: „Diese Anlage ist von der gesetzlichen Regi-strierungspflicht ausge-nommen, vorausgesetzt, sie wird nicht zum Destillieren verwendet.“
Australien |
Original-Eisstanitzel
Stanitzel für Speiseeis sind an sich recht simple Produkte. Diese Meinung dürfte zumindest weit verbreitet sein. Dem durchschnittlichen Auge könnte es deshalb so vorkommen, als seien die Stanitzel der australischen Firma Farmland zur Aufnahme jeder beliebigen Speiseeiskugel geeignet. Was aber schärft uns schon seit Jahren die Automobilindustrie ein? Ausschließlich Originalteile verwenden, denn nur sie passen wirklich! Aus einem ähnlichen Grund trägt wohl auch die Stanitzelverpackung den Aufdruck: „Ideal für Farmland-Eiscreme“. Hinter einem „simplen“ Stanitzel steckt anscheinend doch mehr Entwicklungsarbeit als man denkt.
Schweiz |
Mit Frechheit voran
Auch in der Schweiz ist es verboten, Gewinnspiele mit einer Kaufverpflichtung zu koppeln. Immer wieder müssen die Konsumentenschützer allerdings feststellen, daß vor allem Versandhäuser dieses Verbot ungeniert umgehen. So fand ein Versandhauskunde auf seiner „Gewinnbescheinigung“ den farbig unterlegten Hinweis: „Eine Gewinnanforderung ohne gleichzeitige Warenbestellung kann von uns leider nicht berücksichtigt werden.“ Frechheit siegt, könnte man meinen. Aber der Kunde hat keine Bestellung aufgegeben, sondern sich postwendend an das Verbrauchermagazin „J’achèchte mieux“ gewandt, das nun vor Gericht ziehen wird.