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Euro - Rundungs-Tücken bei Wertpapieren

Anleger zahlen bei gewissen Anleihen durch die Euro-Umstellung drauf. Schuld daran ist der Gesetzgeber.

Meine Abfertigung von 320.000 Schilling habe ich in einer Bundesanleihe angelegt“, schrieb Herr Fritz Auer1) an uns. „Nun hat mir meine Bank mitgeteilt, dass die Anleihe wegen der Umrechnung in Euro nur mehr 319.996,30 Schilling wert ist. Hat die Bank falsch gerechnet, oder hat der Staat auf der Suche nach Geld diese Idee gehabt?“

Der Teufel steckt im Detail

Leider mussten wir Herrn Auer mitteilen, dass hier alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Er ist ein Opfer der Euro-Rundungsdifferenz geworden. Besagte Bundesanleihe 89/99, die Herr Auer gezeichnet hatte, war in Stückelungen von je 5000 Schilling Nominale aufgelegt worden. 5000 Schilling ergeben, wenn man korrekt umrechnet und abrundet, 363,36 Euro. Multipliziert man dies mit 64 – soviel Stück hatte Herr Auer erworben – sind das 23.255 Euro und 4 Cent. Rechnet man die wieder in Schilling zurück, kommt man auf 319.996,30 Schilling. Hätte Herrn Auers Anleihe eine Stückelung zu 500 Schilling gehabt, hätte er von der Euro-Umrechnung profitiert. Denn da hätte aufgerundet werden müssen, und 100.000 Schilling der Anleihe wären jetzt sogar 100.009,86 Schilling wert.
Österreich hat sich bei der Euro-Umstellung von Anleihen für die Variante „Kleinste Stücke Umstellung mit Cent-Handel“ entschieden. Jedes Stück wird einzeln umgerechnet. Das können 100, 500, 1000, 5000, 10.000 Schilling oder auch höhere Beträge sein. Je nachdem ergibt sich dabei eine minimale Auf- oder Abrundung. Hat man – wie üblich – viele Stücke einer ganz bestimmten Anleihe, so summieren sich die Rundungsverluste oder -gewinne zu merkbaren Beträgen. Der größten Rundungsgewinn – plus 0,0374 Prozent – entsteht dem Anleger bei einer Stückelung von 100 Schilling, der größte Verlust – minus 0,0039 Prozent – bei einer Stückelung von 1000 Schilling.

Gesetzlich gedeckt

Es wäre auch legitim gewesen, den Nennwert „alter“ Anleihen weiterhin in Schilling zu führen (Auslaufvariante). Doch die Bundesanleihen wurden auf Euro umgestellt. Herr Auer besitzt auch 100.000 Schilling einer anderen Bundesanleihe. Auch die wurden in 5000-Schilling-Stückelungen aufgelegt, und deshalb hat Herr Auer auch damit einen Verlust von 1,15 Schilling. Private österreichische Anleihe-Emittenten bevorzugen übrigens die Auslaufvariante. Hier erfolgt zwar die Abrechnung seit 1. 1. 1999 in Euro, aber die Nominale wird bis zur vollständigen Tilgung weiter in Schilling geführt. Damit umgeht man die Rundungsproblematik. Andere Staaten der Euro-Zone haben sich übrigens für eine andere Variante bei der Umstellung von Anleihen in Euro entschieden. Zwar werden dabei ebenfalls die Stückelungen einzeln umgerechnet und gerundet. Aber wenn sich dabei für den Anleihezeichner ein Rundungsverlust ergibt, springen Bank oder Emittent in die Bresche und gleichen die Differenz zu Gunsten des Anlegers aus. In den Niederlanden wird anders gerundet: immer zu Gunsten des Anlegers.

Aktien und Fonds nicht betroffen

Bei anderen Wertpapieren sollte es keine Rundungsprobleme bei der Umstellung auf den Euro geben. Aktiengesellschaften werden vermutlich alle auf Stückaktien (Quotenaktien) umstellen. Dann drückt eine Aktie den Anteil am Gesamtkapital aus: Bei einem Grundkapital von beispielsweise 100 Millionen Schilling ist eine Aktie im Nennwert von 1000 Schilling immer 0,001 Prozent vom Grundkapital – egal, ob diese nun in Schilling oder in Euro angegeben wird. Dadurch vermeidet man nicht nur die Umrechnungsproblematik. Die Aktien müssen nicht einzeln umgerechnet werden, und die Umstellung wirkt sich nicht auf den Börsenkurs aus.
Bei Investmentfonds wurde das Fondkapital per 1. Jänner 1999 im Ganzen umgestellt. Der einzelne Anleger spürt dadurch einen etwaigen Rundungsverlust nicht.

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