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Erhaltungsarbeiten - Untrennbare Fenster

Die Verbundfenster in meiner Mietwohnung sind defekt. Wer muss die Kosten für die Sanierung tragen?
Der Hauseigentümer. Das Mietrecht schreibt vor, daß die allgemeinen Teile des Hauses auf Kosten der Hausinhabung in Stand zu halten sind. Dass bei Doppelfenstern dazu die Außenfenster gehören, war immer unbestritten. Die zugehörigen Innenfenster sind vom Mieter zu erhalten. Nun tauchte jedoch die Frage auf, ob bei Verbundfenstern eine Trennung in Außen- und Innenteil möglich ist und ob die Erhaltungspflicht somit zwischen Hauseigentümer (außen) und Mieter (innen) aufgeteilt werden kann. In einem Verfahren, das die Mieter-Interessensgemeinschaft Österreichs geführt hat, hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien klargestellt, daß eine solche Trennung technisch unmöglich ist. Daher muss die Hausinhabung für Erhaltungsarbeiten an Verbundfenstern zur Gänze aufkommen.

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