Klarstellung des OGH zum Storno bei Terror.
Zwar trug sich der Fall auf Rhodos zu und es waren verfeindete Hoteliers, die bombten. Doch der Oberste Gerichtshof fällte wichtige Grundsatzentscheidungen, wann Konsumenten von der gebuchten Reise kostenlos zurücktreten können, wenn der Terror regiert. Vereinzelte Attentate sind nur dann ein Grund zu kostenlosem Rücktritt, wenn mit weiteren Anschlägen zu rechnen ist. Im Jahre 1994 hatte die PKK Gewaltakte verübt, dafür die Verantwortung übernommen und mit weiteren Anschlägen gedroht. Damit hatte sich das Risiko laut OGH so verdichtet, dass ein Reiseantritt unzumutbar und kostenloses Storno berechtigt ist. Und: Bloße Drohungen reichen für den kostenlosen Rücktritt nicht aus.
OGH 27. 5. 1999, 8 Ob 99/99p |
Jugendliche |
Ohne elterliche Einwilligung keine Geschäfte.
Der zwölfjährige David kam in eine Tauschzentrale und tauschte seinen Spielcomputer Nintendo gegen einen von Sega. Als seine Eltern davon erfuhren, verlangten sie vom Besitzer der Tauschzentrale die Rückabwicklung. Der weigerte sich. Daher führten wir einen Musterprozeß. Kernpunkt der Auseinandersetzung war die Frage, ob David seinen Computer eintauschen darf. Dies verneinte das Gericht.
BGHS Wien 8. 1. 1998, 8 C 3809/96x. |
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