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Der Fall des Monats - Kater nach dem Zeltfest

Sogar am schönsten Tag im Leben kann manches schiefgehen.


Sofort reklamieren, wenn etwas geliefert wird, was nicht bestellt ist!

Ulli und Peter wollten heiraten. Zwar lebten die beiden schon lange in Wien, aber sie planten eine große Feier in ihrer Montafoner Heimat: Mit allen Verwandten und Jugendfreunden in der alten Dorfkirche, als Krönung ein großes Zeltfest. Kurz, einen Tag, an den später alle mit Freude zurückdenken.
Alles mußte minutiös geplant werden. Auch Zelte mußten her. Dafür empfahl der Wirt, der das Buffet lieferte, seinen Geschäftspartner, die Firma Hofer1).
Hektisch wurde telefoniert und Protokolle mit Wünschen und Vereinbarungen ausgetauscht. Firma Hofer veranschlagte für die Leihzelte plus Zubehör rund 25.000 Schilling, plus Kosten für Auf- und Abbau.
Endlich war der ersehnte Tag da. Alle waren etwas nervös. Aus Ulli und Peter wurden Herr und Frau Gläser1). Das Fest konnte beginnen!
Doch beim Aufbau der Festzelte gab es ein Durcheinander. Der Zeltmeister, der die Arbeiten koordinieren sollte, wirkte überfordert. Niemand hatte ihm genaue Anweisungen gegeben. Der Luster paßte nicht, dafür wurde ein Küchenzelt geliefert, das Gläsers nicht bestellt hatten. Dieses war „verschmutzt und stinkend“, wie sich Ulli später schaudernd erinnerte. Eilig mußte ein Hochdruckreiniger organisiert werden. Doch all dies lief zum Glück hinter den Kulissen ab. Die meisten Gäste genossen ungetrübte Festesfreude.
Unmittelbar danach brach das frischvermählte Paar zu einer Bergwanderung auf. Der Abbau der Zelte verlief wiederum chaotisch. Die Firma erschien nicht zum vereinbarten Termin: Man habe dringend nach Schruns müssen. Mit einiger Verzögerung wurde dann doch alles verstaut.
Das frischgebackene Ehepaar kam einige Tage später von der Wanderung zurück und beschwerte sich bei der Zeltfirma. Barsch wurden sie angefahren: „Was fällt Ihnen ein, nachher einfach zu verschwinden?“
Da beschlich Gläsers ein ungutes Gefühl. Das steigerte sich zur Wut, als eine Rechnung über 65.000 Schilling kam. Nun sind Alemannen scharfe Rechner. Gläsers wollten sich zwar nicht lumpen lassen, aber ihr Geld nicht für etwas ausgeben, was nicht bestellt oder nicht in Ordnung war. So bezahlten sie, was ihrer Meinung nach rechtens war: 34.000 Schilling. Dazu schickten sie eine detaillierte Män-gelliste. Als Antwort kam nur das Mahnschreiben eines Inkassobüros. Hilfesuchend wandten Gläsers sich an uns.
Unsere Beraterin hörte sich die Geschichte vom verpatzten Zeltfest an. Dann fragte sie: „Frau Gläser, Sie bestellen ein Schnitzel, aber Sie bekommen noch eine Torte dazu. Was tun Sie da?“ „Ich sag’, daß ich die Torte nicht bestellt habe und daß sie der Kellner abservieren soll.“ „Genau! So hätten Sie auch reagieren müssen, wenn die Zeltfirma mehr liefert als vereinbart.“ „Aber einiges war nicht in Ordnung!“, entgegnete Frau Gläser. „Ja, darüber werde ich mit der Zeltfirma reden.“ Frau Gläser war dies sehr recht. Sie wollte mit dem Rüpel nichts mehr zu tun haben, der sie nach dem Fest wegen ihres „Verschwindens“ angefaucht hatte!
Oft müssen wir beide Teile – Unternehmen und Konsumenten – so weit bringen, daß jeder ein bißchen nachgibt. Ein Prozeß ist teuer, das Ergebnis oft unsicher.
Unsere Rechnung ging auf. Frau Gläser schrieb uns: „Wir hatten nun ein gutes Gespräch mit Herrn Hofer, er war sehr kooperativ. Wir haben noch 10.000 Schilling nachgezahlt, damit ist die Sache erledigt. Wir möchten uns herzlich bei Ihnen bedanken. Ihre Initiative hat die Wende in diesem unangenehmen Streit gebracht.
1) Name von der Redaktion geändert.

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