Auch kleine Fehler tun weh. Frau Schwarz bucht mit ihrer Postbus-Shuttle-App eine Fahrt. Ist ja nicht weit. Der Wagen – ein Subunternehmen – kommt zwar zur vereinbarten Zeit, aber er bleibt nicht stehen und rauscht vorbei. Die Leider-nein-Kundin zückt das Handy, bestellt ein Taxi und bezahlt es aus eigener Tasche. So weit, so schlecht.
Postbus: Einfach stehen gelassen
Der bestellte Fahrtendienst bleibt nicht stehen und verursacht Taxi-Kosten. Wir konnten helfen.
Wen interessieren so kleine Fische?
Als die Konsumentin sich aber bei der Postbus AG beschwert (Wir bringen jährlich „über 200 Millionen Reisende an ihr Ziel“) und ihre Auslagen zurückhaben will, beschwichtigen die. Postbus leitet die Beschwerde an den Subunternehmer weiter und teilt der Konsumentin dann mit: Der betroffene Fahrer würde eine Schulung machen. Ersatz bekommt sie keinen. Frau Schwarz versucht es bei anderen Stellen, blitzt auch dort ab und fühlt sich gemobbt. Wen interessieren schon so kleine Fische?
Zehn-Euro-Reisegutschein
Wir schreiben an Postbus. Daraufhin bietet der ÖBB-Kundendienst an, die Taxikosten zu ersetzen und legt als Zuckerl einen Zehn-Euro-Reisegutschein der ÖBB drauf. Warum nicht gleich?
Betreut hat den Fall …
… Dr. Manfred Aumann, Jurist in unserer Beratung.
Sollten Sie in einem ähnlichen Fall Unterstützung brauchen, wenden Sie sich an: vki.at/beratung

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