Wunder auf Bestellung Wahre Wunder soll er wirken, der Armreif aus einer Spezialmetallegierung um 552 Schilling: von Gelenksschmerzen, Rheumatismus und Migräne befreien, Müdigkeit und Konzentrationsstörungen beheben, Schlaflosigkeit der Vergangenheit angehören lassen. Und das Ganze garantiert binnen zwei Wochen, wenn nicht sogar bereits nach einigen Stunden. Eine Leserin bestellte so ein Wunderding, und was Wunder, keine Spur von schmerzfreiem Dasein oder Linderung ihrer Beschwerden. Also schickte sie den Armreif vor Ablauf der Zahlungsfrist wieder zurück. Die Vorstellung, ein beschwerdefreies Leben bestellen und erkaufen zu können, mag reizvoll sein; grundsätzlich sollte aber bei gesundheitlichen Problemen ein Arzt aufgesucht werden. Wer seriös ist, verkauft keine „Wunder“. | |
Nur mehr Vorteile?
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Hautstraffende Kosmetika Verschiedene kosmetische Mittel zur Straffung der Haut enthalten Alphahydroxysäuren (AHAs), natürliche Säuren, die in geringer Konzentration in Zitrusfrüchten, Weintrauben und Äpfeln vorkommen. Ihr Einsatz bei Kosmetika unterliegt bis jetzt keiner speziellen Regelung. Je höher konzentriert diese Säuren in einem Produkt sind und je kleiner ihr ph-Wert ist, desto stärker werden Wirkung und Nebenwirkung: Die Haut kann sich röten, anschwellen, brennen, es können sich Blasen bilden. Sonnenlicht verstärkt diese Reaktionen. Nach dem Eincremen sollte man deshalb Sonnenlicht meiden, AHA-hältige kosmetische Mittel sollten weiters nicht in der Nähe von Augen oder Schleimhäuten aufgetragen werden, bei Hautrötungen und -reizungen ist es besser, das Präparat abzusetzen. | |
Gentechnik und Lebensmittel
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Gutschrift mit Haken Handy-Besitzer kennen das Phänomen: Während eines Gesprächs ist plötzlich die Verbindung weg – Netzüberlastung. Einem mobilkom-Kunden passierte das „ständig“, er beschwerte sich und erhielt daraufhin ein Schreiben: Man danke für das Gespräch, hieß es, und bot einen Bonus, eine Gutschrift von 800 Schilling. Allerdings: „Im Sinne einer beiderseitigen längerfristigen Partnerschaft ist dieses Angebot mit einer zwölfmonatigen Bindung Ihrerseits verbunden.“ Und, bei vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses wäre die Gutschrift von 800 Schilling zurückzuzahlen. Daß ausgerechnet eine an einen zwölfmonatigen Bindungsvertrag geknüpfte „Gutschrift“ als „optimale Lösung“ bei einer Beschwerde wegen Netzüberlastung angesehen wird? |
Aufgespießt - Konsument 5/1999