Girokonten: BRUTAL AUSGEGRENZT
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Ohne Konto ist man heute „fast kein Mensch“. Dieses Menschenrecht aufs Konto verweigert die Bank Austria in bestimmten Fällen.
Frau Harrer1) ist Sozialarbeiterin in einem Wiener Krankenhaus. Unter anderem unterstützt sie Patienten, die ihre persönlichen Angelegenheiten regeln müssen. Eine Patientin sollte ein Girokonto eröffnen – bei der Bank Austria, weil sie dort schon ein Sparbuch besaß. Frau Harrer ging mit zur Bank und übernahm die Verhandlungen. „Was, eine Krankengeldbezieherin? Da kann sie bei uns kein Konto eröffnen.“ Die Bankangestellte blieb hart. Das sei eine Richtlinie von oben. Auch ein Gespräch mit dem Vorgesetzten verlief unerfreulich. So ein Konto sei kein Geschäft für die Bank. Und man dürfe gewisse Kunden auch ablehnen.
Nun war die Patientin tatsächlich
gehandikapt. Eine schwere Krankheit hinterlässt eben Spuren. Aber ist das wirklich ein Grund, das Konto vorzuenthalten?
Das sei eine einmalige Fehlentscheidung dieser Zweigstelle, teilte uns die Pressestelle der Bank Austria mit. Es
gebe keine Anweisung, Bezieher von Sozialhilfe als Kunden abzulehnen. Auch der Bank-Austria-Ombudsmann sprach Frau Harrer sein Bedauern aus. Was wir bei den wortreichen Entschuldigungen vermissen: das Angebot,
dass die Patientin nun doch ein Konto eröffnen kann. Vielleicht war’s doch
keine einmalige Fehlentscheidung. In einer Bank ist jeder Geschäftsvorgang genau geregelt – da bleibt wenig Spielraum für Eigenmächtigkeiten. Und dass Ausländer, Arme oder Verschuldete kein Konto eröffnen dürfen, hören wir öfter.
Bei der P.S.K. hatte Frau Harrer übrigens keine Probleme. Ihre Klientin hat dort nun ihr Girokonto.
1) Name von der Redaktion geändert.
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