Zahlungsverkehr: gleich melden - Missbräuchliche Behebungen
"Laut neuem Zahlungsdienstegesetz muss man missbräuchliche Behebungen unverzüglich rügen. Wie sieht das genau aus?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Julia Jungwirth