Die easybank stellt Kontoauszüge in elektronischer Form zur Verfügung, die sich der Kunde selbst ausdrucken kann.
Herr G. tat dies, erhielt aber nur schwarze Seiten, weil er keine dafür geeignete Software hat. Gegen dieses Problem gibt es keine rechtliche Handhabe. Das Zahlungsdienstegesetz schreibt nur vor, dass Informationen über erfolgte Zahlungsvorgänge zugänglich gemacht werden müssen. Kunden haben auch das Recht, Kontoauszüge auf Papier zu erhalten. Allerdings darf der Zahlungsdienstleister dafür ein zusätzliches Entgelt verlangen.