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Schmuckmanufaktur D-Jewels - Überteuerten Schmuck verkauft

„Ein Fall für "Konsument": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erfolgreich erledigen konnten und solche, an denen wir uns die Zähne ausgebissen haben. - Diesmal: D-Jewels akzepierte den Vertrags­rücktritt doch noch und rückerstatte die Anzahlung für den überteuerten Schmuck.

Die günstige Pauschalreise in die Türkei wurde den Lesern einer Tageszeitung als besonderes Dankeschön angepriesen: Für sie sollte die Busreise entlang der lykischen Küste samt deutschsprachiger Reiseleitung, Flug in die Türkei und retour, Transfers, Unterkunft und Frühstück lediglich 149 € pro Person kosten. Frau und Herr Fischer wollten sich dieses Schnäppchen nicht entgehen lassen. Sie buchten.

Am vorletzten Tag des Türkeiaufenthalts besuchten sie mit ihrer Reisegruppe die Schmuckmanufaktur D-Jewels in Antalya. Dort gesellten sich zwei Mitarbeiter zu den Fischers und redeten auf sie ein, Schmuck anzusehen und zu kaufen. Herr Fischer fühlte sich bedrängt statt beraten. Doch schließlich kaufte er groß ein: Ein Collier, ein Paar Ohrringe, einen Ring, eine Uhr. Der Schmuck kostete insgesamt 18.550 €. 950 € zahlte Herr Fischer gleich per Bankomatkarte an. Die restlichen 17.600 € sollte er in zwei Teilzahlungen zu je 8.800 € per Scheck begleichen.

Nur 6.300 € wert

Wieder zu Hause, wurde er unsicher. War der Preis überhaupt angemessen? Er ließ den Schmuck von zwei Juwelieren begutachten. Das ernüchternde Ergebnis: Der Schmuck war insgesamt nicht mehr als 6.300 € wert. Herr Fischer stoppte bei seiner Bank sofort jede weitere Zahlung an die Schmuckmanufaktur und erklärte D-Jewels per Fax seinen Rücktritt vom Vertrag.

Informationen unterlassen

Und auch wir schritten auf Ersuchen von Frau und Herrn Fischer ein. Wir schickten D-Jewels ein ausführliches Interventionsschreiben, in dem wir zunächst im Namen von Herrn Fischer den Rücktritt vom Kaufvertrag innerhalb offener Frist erklärten. Denn gemäß türkischem Verbraucherschutzgesetz hätte D-Jewels Herrn Fischer schriftlich über sein Recht auf Vertragsrücktritt informieren müssen. Weil das unterlassen worden war, hatte Herr Fischer jetzt ein zeitlich unbefristetes Rücktrittsrecht. Und wir wiesen D-Jewels darauf hin, dass der Schmuck obendrein unter Ausnutzung von Herrn Fischers Unerfahrenheit weit über seinem Wert verkauft worden war, der Kaufvertrag nach türkischem Recht somit nichtig ist.

Vertragsrücktritt akzeptiert

Zuerst wollte D-Jewels Herrn Fischers Vertragsrücktritt nicht akzeptieren und bot einen Preisnachlass von 7.900 € an. In Kulanz, wie noch extra betont wurde. Herr Fischer lehnte dieses Angebot ab. Nach etlichen weiteren Interventionen unsererseits akzeptierte D-Jewels endlich doch den Vertragsrücktritt und nannte eine Adresse, an die Herr Fischer den Schmuck nun schicken sollte. Im Gegenzug wurden ihm die 950 €, die er bereits gezahlt hatte, von D-Jewels rückerstattet.

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