Manche Versicherungen sind unnötig. Aber eine private Haftpflichtversicherung ist unentbehrlich.
Ob Crash auf der Skipiste oder Wasser aus der oberen Wohnung: Bei Malheurs im Alltag oder größeren Unfällen taucht immer die Frage nach dem Verursacher auf. Denn dieser könnte für die entstandenen Schäden geradestehen müssen.
Ruinös für Verursacher
Gerade Personenschäden können für denjenigen, der sie verschuldet, den wirtschaftlichen Ruin bedeuten. Das kann dann passieren, wenn das Unfallopfer für den Rest seines Lebens auf Pflege angewiesen ist. Deshalb gehört eine private Haftpflichtversicherung zur wirtschaftlichen Grundversorgung, auch wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Wer fahrlässig handelt zahlt
Das Argument "aber ich passe eh immer auf" sticht nicht. Denn böse Absicht ist bei Schäden ohnehin selten im Spiel. Meist liegt Fahrlässigkeit vor: Man hat zu wenig aufgepasst, Abstand und Geschwindigkeit falsch eingeschätzt oder im Eifer des Gesprächs eine brennende Zigarette zu nahe an die Jacke des Gegenübers gehalten. Je nach Schwere sprechen die Juristen von leichter oder grober Fahrlässigkeit. Und für diese Schäden muss der Verursacher aufkommen.