Verbesserte Technik, sinkende Preise und die Angst vor Einbrechern haben zu einem Boom bei der Installation von Videoüberwachungsanlagen im privaten Bereich geführt. Dabei ist nicht alles erlaubt.
In zahlreichen Wohnhausanlagen, aber auch in Einfamilienhäusern sind im Eingangsbereich, in Garagen und Gärten Kameras montiert, um Vandalismusschäden oder Einbrüchen entgegenzuwirken. Manchmal ist es (meist aus Kostengründen) nur eine Kamera-Attrappe, die zumindest das subjektive Sicherheitsgefühl der Hausbewohner verstärkt.
Datenschutzrechtliche Genehmigungspflicht
Langsam spricht es sich herum, dass (funktionierende) Videoüberwachungsanlagen aufgrund ihrer datenschutzrechtlichen Genehmigungspflicht eine Fülle von rechtlichen Problemen mit sich bringen können. Man denke nur an die jüngsten Medienberichte über das Verfahren bei der Datenschutzkommission betreffend Videoanlagen in Wiener Gemeindebauten. Besitzer von Kamera-Attrappen wähnen sich diesbezüglich in Sicherheit. Möglicherweise zu Unrecht.
Bisher erlaubt, nunmehr verboten
Mit der Novelle zum Datenschutzgesetz von 2010 wurden die Voraussetzungen für eine private Videoüberwachung neu geregelt. Deren Zulässigkeit ist in einem Stufenverfahren zu überprüfen. Bildaufnahmen, mit denen keine Überwachung bezweckt wird, etwa künstlerische oder familiäre Aufnahmen (Kindergeburtstag etc), fallen nicht unter diesen Begriff. Auch einmalige Bildaufnahmen, die kein bestimmtes Objekt und keine bestimmte Person betreffen (z.B. bei "Google Street View"), unterliegen nicht den neuen Regelungen.
Videos, Fotos, Echtzeitübertragung
Unter Videoüberwachung ist die systematische, insbesondere fortlaufende Feststellung von Ereignissen, die ein bestimmtes überwachtes Objekt oder eine überwachte Person betreffen, durch technische Bildaufnahme oder Bildübertragung zu verstehen. Darunter fallen nicht nur Aufnahmen mit Videokameras, sondern auch systematische Aufnahmen mit Fotoapparaten sowie die Überwachung mit Echtzeitübertragung. Dabei ist es irrelevant, ob die Speicherung bzw. Aufzeichnung analog oder digital erfolgt.