Zum Inhalt

Internet: mobil surfen - Sauteure Datenfallen

Die mobile Internetnutzung wird immer öfter zur Kostenfalle. Die Möglichkeiten der Smartphones, aber auch die Tarifgestaltung, tragen das Ihre dazu bei. So bleiben Sie vor Horrorrechnungen verschont.

Eine Monatsabrechnung in Höhe von unglaublichen 25.000 Euro, mit der sich ein Vorarlberger Skilehrer konfrontiert sah, ist natürlich ein medienwirksames Extrembeispiel. Tatsache ist aber, dass die Internetnutzung am Handy bzw. das mobile Breitband immer häufiger zu unerwartet hohen Rechnungen führen und Mehrkosten zwischen 100 und 2.000 Euro keine Seltenheit sind. Der Boom bei den multimediatauglichen Smartphones verschärft die Situation. Gleiches tun die exorbitant hohen Gebühren, die die Anbieter bei Überschreitung des im Vertrag inkludierten Datenvolumens verrechnen, während sie diese im Kleingedruckten verharmlosend – weil auf kleine Einheiten heruntergebrochen – darstellen. So als ob alle Kunden selbst­verständlich mit Kilo-, Mega- und Gigabyte umgehen könnten.

Auf den Tarif kommt es an

Hätte man direkt vergleichbare Zahlen, würde man auf den ersten Blick sehen, dass ein zusätzliches Gigabyte (GB) beim mobilen Internet mit 100 bis 256 Euro zu Buche schlägt. Bei manchen Handytarifen hingegen kommen leicht 1.000 bis 1.600 Euro zusammen. Noch teurer kann es werden, wenn man beispielsweise mit einem vorhandenen reinen Sprach­tarif auf ein Smartphone umsteigt und damit mobile Datendienste nutzt.

Fotos, Musik, Videos als Datenfresser

Natürlich spielen die Nutzungsgewohnheiten eine große Rolle. Nicht jeder User überzieht gleich um ein ganzes Gigabyte (also rund 1.000 Megabyte/MB), doch andererseits schmerzt auch ein Hunderter, der dem Haushaltsbudget abhanden kommt. Um auf diese Summe zu kommen, genügen je nach Handytarif bereits 60 bis 100 MB Mehrverbrauch. Dies entspricht bis zu 10.000 reinen Text-E-Mails. Enthalten die Mails aber z.B. Digitalfotos im Anhang, dann ist man oft schon mit 20 bis 30 gesendeten oder empfangenen Nachrichten bei diesem Daten­volumen angelangt. Gleiches gilt für Bilder, die per MMS verschickt werden, oder für den Download von Liedern im MP3-Format. Eine via Internet gestreamte MP3-Datei (Web­radio, Cloud-Dienst) nagt mit rund 1 MB pro Minute am Datenvolumen – macht 60 MB pro Stunde.

Bei Videos bestimmen die Auflösung und die Länge den Datenverbrauch. Schon ein zweieinhalbminü­tiges YouTube-Video kann 15, aber auch 50 MB aufzehren. Mehrminütige Videos in HD-Auflösung können sogar bis in den Gigabyte-Bereich vordringen. Und man darf keinesfalls über­sehen, dass auch der Upload, also das Hinaufladen von Daten, mitgezählt wird. Ein am Handy gedrehtes Video direkt an YouTube oder Facebook zu senden ist praktisch, schmälert aber gleichfalls das vorhandene Datenkontingent.

Aufpassen bei der Internetnutzung im Ausland

Regelmäßig kontrollieren

Hier ist also Vorsicht geboten und eine regelmäßige Kontrolle des verbrauchten Volumens sinnvoll. Leider sind automatische Warnungen seitens der Provider die Ausnahme. In der Regel muss man über die Website oder mithilfe eines Statistikprogrammes den Verbrauch abrufen oder man wirft einen Blick auf den in viele Handys integrierten Zähler. Allerdings sind alle diese Daten nur Näherungswerte, sie werden zum Teil mit Verzö­gerung aktualisiert und sie sind in keinem Fall verbindlich!

Dazu kommt die Abrechnung in Schritten von meist 10, 25 oder 50 Kilobyte (kB; rund 1.000 kB = 1 MB). Das heißt, selbst beim ­Abruf einer einzigen, reinen Text-E-Mail mit meist weniger als 10 kB werden bis zu 50 kB auf einmal abgebucht. 20 Abrufe addieren sich so bereits auf 1 MB.

Datenhungrige Apps

Speziell bei den Smartphones passiert so manches still im Hintergrund und teilweise ohne dass es dem Benutzer überhaupt ­bewusst ist. Vorinstallierte Dienste sowie ­zusätzlich herunterladbare Apps (Applika­tionen) stellen – zumindest einmalig beim Programmstart oder auch laufend in regel­mäßigen Abständen – eine Verbindung zum Internet her, um Daten abzu­rufen. Beispiele dafür sind der E-Mail-­Client, Wettervorhersagen, News­ticker, Anwendungen zum Abgleich der Kalendereinträge zwischen Computer und Handy, Fahrplan-Abrufe der Öffis, aber auch diverse Navigationslösungen, die zur schnelleren Positionsbestimmung auf GPS und Internet gleichzeitig zugreifen (= A-GPS/Assisted GPS).

Oft sind es nur wenige kB, doch die summieren sich. ­Deshalb ist es sinnvoll, die Einstellungen jeder einzelnen App zu kontrollieren und dort, wo es nicht unbedingt nötig ist, die automatische Abfrage auf manuell umzuschalten bzw. den Internetzugriff überhaupt zu unterbinden.

Orange und 3 gehen bei ausgewählten Tarifen einen anderen Weg: Bei Überschreitung des Datenlimits drosseln sie für den Rest der Abrechnungsperiode die Download­geschwindigkeit, ohne dass Mehrkosten entstehen. In Kauf nehmen muss man, dass man dann vergleichsweise nur noch im Schneckentempo unterwegs ist.

Kontrolliertes Datenroaming

Ein weiteres wichtiges Thema ist das Datenroaming, also die Internetnutzung im Ausland im Netz eines fremden Providers. Anders als bei den Sprachtarifen existiert hier keine EU-weit einheitliche Tarifgestaltung. Allerdings wurde eine Obergrenze von 60 Euro eingezogen, verbunden mit einer kosten­losen SMS-Benachrichtigung, sobald man 80 Prozent dieses Betrages verbraucht hat. Nur wer sich schon im Vorhinein für ein höheres Limit entschieden hat bzw. nach Erreichen der 60-Euro-Grenze bewusst weitersurfen möchte, kann diese überschreiten.

Das gilt, wie gesagt, lediglich innerhalb der EU. Daneben existiert eine ganze Palette von fixen Datentarifen bzw. zeitlich begrenzten Tarifaktionen für den Urlaub. Konkret kauft man hier ein mengenmäßig limitiertes Daten­paket, das für einzelne Tage oder Wochen gültig ist. Allerdings sollte man sich zuvor eingehend über die Binde- bzw. Kündigungsfristen und die sonstigen Vertragsdetails (so ist z.B. auch „unbegrenzt“ üblicherweise limitiert) informieren; und auch darüber, in welchen Ländern die vergünstigten Bedingungen gelten bzw. für welche der dortigen Provider.

Manuelle Netzauswahl

Letzteres bietet etwa A1 oder auch der Tarif „3 Like Home“, der in bestimmten Netzen das Telefonieren und Surfen zu Inlandskonditionen ermöglicht. Die Umstellung des Handys bzw. des Breitbandmodems auf manuelle Netz­auswahl ist dringend anzuraten, denn mit der automatischen Auswahl bucht sich das Gerät in das Netz mit dem besten Empfang am jeweiligen Aufenthaltsort ein. Bei vielen Smartphone-Modellen ist es möglich, Datenroaming generell zu unterbinden. Dies ist vor allem an außereuropäischen Destinationen oft die sinnvollste Lösung.

Schlichtungsverfahren in Anspruch nehmen

Schlichtungsverfahren bei Streitigkeiten

Was kann man aber tun, wenn trotz allem eine Handyrechnung eintrudelt, auf der überhöhte Kosten für die Datennutzung aufscheinen? Bei Streitigkeiten über eine Telefon­rechnung hat man die Möglichkeit, bei der Schlichtungsstelle der RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) ein Schlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung dafür ist, dass man mit dem Provider zu keiner Einigung ge­kommen ist.

Der erste Schritt ist daher, nach Rechnungs­erhalt den strittigen Teil davon innerhalb der angegebenen Frist schriftlich beim Provider zu beeinspruchen. Gleichzeitig kann man dies der Schlichtungsstelle melden und einen Antrag auf Aufschub der Fälligkeit stellen. Dafür gibt es auf der Website der RTR ein Formular. Unabhängig davon sollte man den restlichen Teil der Rechnung sofort bezahlen. Trotz Aufschubs der Fälligkeit der Rechnung dürfen die Provider nämlich in einem gewissen Ausmaß Verzugszinsen geltend machen. Hilfreich kann unter Umständen ein Einzel­entgeltnachweis sein, auf den sowohl Vertrags- als auch Wertkartenkunden kostenlos Anspruch haben und der Details zu den Sprach- und Datenverbindungen enthält.

Schlichtungsantrag stellen

Misslingt die Einigung, so kann man innerhalb eines Monats nach dem Erhalt der schriftlichen Stellungnahme des Providers bei der Schlichtungsstelle einen Schlichtungsantrag stellen. Auch dafür gibt es ein Formular. Dazu muss man allerdings ­wissen, dass die Schlichtungsstelle meist nur prüft, ob die Abrechnung formal richtig ist, und Kompromisslösungen vorschlägt. Das Schlichtungsverfahren ist nicht verbindlich, der Vorschlag kann also sowohl vom Provider als auch vom betroffenen Kunden abgelehnt werden. Beiden Parteien steht es jederzeit offen, die strittigen Punkte vor Gericht zu klären.

Musterprozesse zur Klärung

Seitens des VKI sind derzeit einige Musterprozesse zum Thema „Downloadüberschreitung“ anhängig. Damit soll geklärt werden, ob die teilweise exorbitant hohen Kosten für die Daten, die außerhalb des inkludierten ­Datenvolumens verbraucht werden, angemessen sind.

Wer sich derzeit auf eine „Kulanzlösung“ einlässt (z.B., den halben Rechnungsbetrag zu zahlen), sollte gleichzeitig gegenüber dem Provider die „Zahlung vorbehaltlich rechtlicher Klärung und Rückforderung“ schriftlich bekanntgeben. Für den Fall, dass es zu posi­tiven Urteilen im Sinn der Konsumenten kommt, können diese Beträge unter Umständen zurückgefordert werden. Bis es zu rechtskräftigen Gerichtsurteilen kommt, wird es freilich noch dauern. Und eine Garantie, dass Gerichte im Sinne der Konsumenten entscheiden, gibt es letztlich nicht.

So vermeiden Sie Überraschungen

Tarif-Check:

  • Haben Sie den richtigen Tarif für die Verwendung eines Smartphones bzw. Ihr Nutzungs­verhalten?
  • Reine Sprachtarife sind für Datendienste zu teuer.
  • 1 GB inkludiertes Datenvolumen reicht für Durchschnittsnutzer, sofern sie auf Videodownloads verzichten.

Mehrkosten-Check:

  • Welche Kosten fallen bei Überschreitung des Datenvolumens an und in welchen Schritten erfolgt die Abrechung?
  • Umrechnungshilfe: 1 kB (Kilobyte) = 1024 Byte; 1 MB (Megabyte) = 1024 Kilobyte; 1 GB (Gigabyte) = 1024 Megabyte = rund 1 Million Kilobyte.

Einstellungs-Check:

  • Nicht jeder Dienst bzw. jede App muss unbedingt auf das Internet zugreifen bzw. können Abfragen auch in größeren Abständen erfolgen. Daher gezielt unterbinden oder auf „manuell“ umschalten.
  • Daheim oder an kostenlosen öffentlichen Hotspots können Sie die WLAN-Verbindung verwenden.
  • Bei Nutzung spezieller Datentarife fürs Ausland sollten Sie auf „manuelle Netzauswahl“ gehen. Alternativ dazu erlauben es viele Modelle, Datenroaming komplett abzuschalten.
     

Verbrauchs-Check:

  • Kontrollieren Sie regelmäßig das bereits verbrauchte Datenvolumen.

Zuletzt noch ein Tipp für die häufigere Nutzung von mobilem Breitband im Ausland: Der Anbieter yesss! verkauft Breitbandmodems, die für alle Netze offen sind. So brauchen Sie nur noch im Urlaubsland eine SIM-Karte mit Guthaben zu erwerben und Sie surfen zu den ­dortigen Inlandstarifen.

Weitere Informationen: www.rtr.at

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

ID Austria: Digital ist besser? premium

ID Austria: Digital ist besser?

Die Handy-Signatur ist Geschichte. Die ID Austria bietet nun die Möglichkeit einer „digitalen Identität“. Wo liegen die Knackpunkte? Wir haben recherchiert.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang