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Mehrere alte Handys und Tablets liegen übereinandergestapelt auf dem Tisch
Ökodesign-Verordnung: Eine längere Nutzungsdauer für Handys und Tablets wird auch den Anfall von Elektroschrott reduzieren. Bild: Jakob Berg/Shutterstock

Elektroschrott reduzieren: Längeres Leben für Handys und Tablets

Mangelnde Reparierbarkeit und fehlende Updates sorgen für Mehrkosten und lassen die Müllberge wachsen. Die EU-Ökodesign-Verordnung macht ab Mitte 2025 Schluss damit. Oberstes Ziel ist die Nachhaltigkeit.

Ginge es nach dem Wunsch der Konsument:innen, hätten Handys und Tablets wohl schon immer eine Lebensdauer von fünf und mehr Jahren gehabt. Leider fehlte bisher die rechtliche Grundlage, die die Hersteller in die Pflicht genommen hätte.

Stichtag: 20. Juni 2025

Ab 20. Juni 2025 ändert sich das mit dem EU-weiten Inkrafttreten der Ökodesign-Verordnung. Sie bezieht sich auf klassische Handys, Smartphones, Schnurlostelefone und Tablets. Das Wichtigste in Kürze:

Reparierbarkeit

Die Geräte dürfen in Zukunft nicht mehr so gestaltet sein, dass man sie gar nicht oder nur in Spezialwerkstätten zerlegen kann. Je nach betroffenem Bauteil muss der Austausch bzw. die Reparatur ohne Werkzeug oder mit Standard-Werkzeug möglich sein. Alternativ dazu kann der Anbieter das passende Werkzeug mitliefern.

Keine Diskriminierung

Unabhängige Werkstätten dürfen dabei nicht diskriminert werden, sondern müssen auch Zugang zu Soft- und Firmware erhalten, die für eine Reparatur notwendig ist. 

Ersatzteile

Häufig benötige Ersatzteile wie Akkus, Displays, Kameramodule oder Anschlüsse müssen langfristig lieferbar sein, und zwar noch mindestens sieben Jahre lang, nachdem der Anbieter den Verkauf des Produkts im EU-Raum wieder beendet hat. 

Updates

Aktualisierungen des Betriebssystems müssen für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ab Markteinführung des Gerätes unentgeltlich bereitgestellt werden.

Robustheit

Die Verordnung enthält weiters Vorgaben für die Widerstandsfähigkeit der Geräte im Hinblick auf Stürze und Kratzer sowie Staub- und Wasserdichtheit.

Akkulebensdauer

Schließlich ist auch die Mindestlebensdauer der Akkus definiert, und zwar in der Form, dass sie nach 500-maligem Auf- und Entladen noch 80 Prozent ihrer Kapazität aufweisen müssen.

EU-Logo mit Schrift finanziell unterstützt durch die Europäische Union
Bild: ECC-net

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