Ginge es nach dem Wunsch der Konsument:innen, hätten Handys und Tablets wohl schon immer eine Lebensdauer von fünf und mehr Jahren gehabt. Leider fehlte bisher die rechtliche Grundlage, die die Hersteller in die Pflicht genommen hätte.
Stichtag: 20. Juni 2025
Ab 20. Juni 2025 ändert sich das mit dem EU-weiten Inkrafttreten der Ökodesign-Verordnung. Sie bezieht sich auf klassische Handys, Smartphones, Schnurlostelefone und Tablets. Das Wichtigste in Kürze:
Reparierbarkeit
Die Geräte dürfen in Zukunft nicht mehr so gestaltet sein, dass man sie gar nicht oder nur in Spezialwerkstätten zerlegen kann. Je nach betroffenem Bauteil muss der Austausch bzw. die Reparatur ohne Werkzeug oder mit Standard-Werkzeug möglich sein. Alternativ dazu kann der Anbieter das passende Werkzeug mitliefern.
Keine Diskriminierung
Unabhängige Werkstätten dürfen dabei nicht diskriminert werden, sondern müssen auch Zugang zu Soft- und Firmware erhalten, die für eine Reparatur notwendig ist.
Ersatzteile
Häufig benötige Ersatzteile wie Akkus, Displays, Kameramodule oder Anschlüsse müssen langfristig lieferbar sein, und zwar noch mindestens sieben Jahre lang, nachdem der Anbieter den Verkauf des Produkts im EU-Raum wieder beendet hat.
Updates
Aktualisierungen des Betriebssystems müssen für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ab Markteinführung des Gerätes unentgeltlich bereitgestellt werden.
Robustheit
Die Verordnung enthält weiters Vorgaben für die Widerstandsfähigkeit der Geräte im Hinblick auf Stürze und Kratzer sowie Staub- und Wasserdichtheit.
Akkulebensdauer
Schließlich ist auch die Mindestlebensdauer der Akkus definiert, und zwar in der Form, dass sie nach 500-maligem Auf- und Entladen noch 80 Prozent ihrer Kapazität aufweisen müssen.
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