Wer eine Immobilie sucht oder abgeben will, macht schnell Bekanntschaft mit Maklern. Was Sie über deren Pflichten und über Provisionen wissen sollten.
Der lmmobilienmakler vermittelt den Kauf bzw. die Anmietung einer Wohnung oder den Abschluss eines Darlehensvertrages. Der Makler ist daher nicht selbst Verkäufer oder Vermieter(!), sondern er vermittelt nur bei der Wohnungssuche zwischen Ihnen als Kauf- bzw. Mietinteressent und dem Verkäufer/Vermieter.
Provisionen für Mieter gesenkt
Nur im Erfolgsfall erhält er dafür eine der Höhe nach begrenzte Provision. Genau dazu gibt es seit einiger Zeit Änderungen: Mit 1. September 2010 wurden die Provisionshöchstsätze für den Mieter einer Wohnung gesenkt. Mit Verordnung des Wirtschaftsministers wurde die Obergrenze für die Mieterprovision bei unbefristeten oder auf länger als drei Jahre befristeten Mietverhältnissen auf zwei Monatsmieten gesenkt. Bei Befristungen bis zu drei Jahren beträgt die neue Obergrenze für die Provision eine Monatsmiete.
Ist der Makler gleichzeitig auch Hausverwalter des betreffenden Hauses, so ist die Provision jeweils mit der Hälfte der sonst geltenden Sätze begrenzt; hier also eine Monatsmiete bzw. eine halbe Monatsmiete. Sonderfall: Steht die vermittelte Wohnung im Wohnungseigentum und ist der Vermieter nicht gleichzeitig Mehrheitseigentümer der Liegenschaft, so darf der Hausverwalter trotzdem die „normale“ Provision begehren. Umgekehrt, wenn also der Vermieter gleichzeitig Mehrheitseigentümer ist, darf der Hausverwalter bei der Vermittlung eines Mietvertrages nur die reduzierte Provision verlangen.
Höchstgrenzen für Maklerprovision
Zur Klarstellung: Mit der neuen Verordnung werden Höchstgrenzen für die Maklerprovision festgeschrieben. Kein Makler muss diese Beträge verlangen, er kann immer auch darunter bleiben. Insofern liegt es auch an Ihnen als Wohnungsinteressent, mit dem Makler – zu Beginn Ihrer Geschäftsbeziehung – über eine geringere Provision zu verhandeln.