Extremwetter nehmen wegen der Klimakrise zu: Hitzewellen, Stürme, Blitzschlag, Hagel oder Starkregen und Überschwemmungen. Es geht darum, gewappnet zu sein – auch für den Fall, dass etwas wirklich Schlimmes passiert. Versicherungen können helfen, Extremsituationen zumindest finanziell abzufedern. In manchen Schadensfällen helfen Haushalts- und Eigenheimversicherung oder auch die Kaskoversicherung – aber nicht bei allen Fällen und zuweilen auch nicht im nötigen Umfang.
Unwetter: Welche Versicherung zahlt welche Schäden?
Sturmschäden, Blitz, Wasser – für vieles zahlt man Prämie, aber wann zahlt die Versicherung bei Unwetterschäden? Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Welche Versicherung ist nach einem Unwetter zuständig für meine Schäden?
Es gibt keine Universalversicherung, die Schäden nach Unwettern abdeckt, es kommt auf den Schaden an. Die Gebäudeversicherung übernimmt Schäden am Gebäude, die Haushaltsversicherung am versicherten Inhalt, Katastrophenpakete bieten nur eingeschränkte Leistungen.
Eigenheim- oder Gebäudeversicherung
Versichert ist das Gebäude und wenn vorhanden auch Nebengebäude wie Garage oder Schuppen. Und zwar für Schäden nach Feuer, Sturm, Hagel, Steinschlag, Felssturz und Austritt von Leitungswasser.
Haushaltsversicherung
Versichert sind Schäden am Wohnungsinhalt für Schäden nach Feuer, Sturm, Wasserrohrbruch, Einbruch, Vandalismus und Raub.
Katastrophenpakete
Sind oft in Eigenheim- oder Haushaltsversicherung inkludiert (bisweilen nur als Zusatzbausteine)und leisten nach Naturkatstrophen wie Erdbeben, Erdrutsch, Überschwemmung, Vermurung, Schneedruck, Lawinen. Das Problem: Die häufig sehr niedrigen Leistungen (z. B. 5.000 oder 10.000 Euro), die Schäden oft nur zum Bruchteil decken.
Kaskoversicherung
Für einen Schaden am Auto durch herumfliegende Gegenstände oder durch Hagel ist die Kaskoversicherung zuständig.
Wann zahlt die Haushaltsversicherung?
Die Haushaltsversicherung ist zuständig, wenn Schäden durch Sturm oder Blitzschlag an beweglichen Gütern entstehen – an allen, die im Haushalt zu finden sind, zum Beispiel an Möbeln, Teppichen, technischen Geräten, Kleidung, aber auch an Dingen im Keller(abteil).
Wann zahlt die Eigenheimversicherung?
Für Unwetter- und Sturmschäden am Haus selbst oder am Dach ist die Eigenheimversicherung zuständig. Ein Sturm ist in den Versicherungsbedingungen genau definiert mit „Wind über 60 km/h“. Gibt es Zweifel, ob es sich tatsächlich um einen Sturm gehandelt hat, kann man Auskunft bei der Geosphere Austria einholen. Das machen auch die Versicherer im Zweifelsfall. Wichtig ist, auch Nebengebäude und Gartenhäuschen oder Carport mit in die Versicherung einzuschließen.
Wann zahlt die Haftpflichtversicherung?
Die Privathaftpflichtversicherung ist in der Regel in der Haushaltsversicherung, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht in der Eigenheimversicherung integriert. Die Haftpflichtversicherung ist sehr wichtig, denn ein Schaden kann unter Umständen finanziell existenzgefährdend sein.
Sie springt dann ein, wenn bei jemand anderem ein Schaden entsteht: Wenn beispielsweise der Sturm den Sonnenschirm von der Terrasse weht und dieser einen Passanten verletzt oder Schäden bei der Nachbarin anrichtet. Die Versicherung übernimmt den Schaden natürlich nur, wenn er unabsichtlich entstanden ist. Die Verschuldensfrage wird im Schadensfall genau geprüft.
Wie ist mein Auto bei einem Unwetter versichert?
Ist das Auto nach einem Unwetter beschädigt, zum Beispiel nach einem Hagelschlag, ist die Kaskoversicherung zuständig. Je nach Kaskovariante gibt es einen Selbstbehalt, der von der versicherten Person zu übernehmen ist. Wenn das Fahrzeug nur haftpflichtversichert ist, gibt es keine Entschädigung.
Welche Pflichten habe ich als Geschädigter?
Die wichtigsten Pflichten für Versicherte sind die sogenannten Obliegenheiten, dazu zählen:
- Schadenminderungspflicht: Versicherte sind verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Ist zum Beispiel ein Teil des Daches abgetragen worden oder ein Fenster zerbrochen, ist man verpflichtet, die Innenräume vor weiteren Schäden zu schützen. Auch lockere Dachziegel sollten befestigt, morsche Bäume gefällt werden; das Befestigen von Sonnenschirmen und Gartenmöbeln gehört ebenfalls dazu. Beim Verlassen des Hauses oder der Wohnung sind jedenfalls alle Fenster zu schließen.
- Meldepflicht: Die Schadenmeldepflicht bedeutet, dass ein Schaden „unverzüglich“ beim Versicherer zu melden ist. So steht es in den Bedingungen.
Was sollte ich sonst noch beachten?
Zusätzlich zu diesen vorgeschriebenen Pflichten raten wir zu einer guten Dokumentation der Schäden, das erleichtert die Abwicklung. Jedenfalls sollten Fotos gemacht werden, aber es empfiehlt sich auch, den Namen oder die Telefonnummer von Zeug:innen zu notieren.
Generell raten wir: Schützen Sie bei einem herannahenden Unwetter Ihre Dinge gegen Sturm, Starkregen und Gewitter. Markisen, Partyzelte oder Abdeckplanen sollten fest verankert sein oder abgebaut werden. Bringen Sie Mülltonnen, Blumentöpfe, Gartenmöbel und Wäsche in Sicherheit oder sichern Sie sie ab. Schließen Sie Fenster, Türen und auch Rolläden zum Schutz der Glasflächen.
Bringen Sie sich selbst nicht in Gefahr!
Aufräumarbeiten können ebenfalls entschädigt werden. Wer also Schlamm aus der Garage pumpt oder Wasser schöpft und wischt, sollte diesen Aufwand auch dokumentieren. Er kann vom Versicherer im Rahmen der Neben- und Aufräumkosten ersetzt werden. Seit 2023 neu ist eine Steuerbegünstigung für Geschädigte und Helfer.
Was soll ich tun, wenn der Versicherer die Leistung ablehnt?
Wir hören in unserer Beratung immer wieder, dass Versicherer die Leistung abgelehnt haben, obwohl der Schaden eigentlich versichert sein sollte. In diesen Fällen müssen die Versicherungsbedingungen genau geprüft werden und es ist nachzulesen, was versichert ist und was nicht.
Der Versicherer muss in seiner Schadenablehnung auch begründen, warum der Schaden abgelehnt wird. Diese Stelle in den Bedingungen müsste dann ganz genau geprüft werden. Entweder durch Sie selbst, ihre:n Makler:in oder bei uns im VKI.
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