Eine Haftpflichtversicherung ist für Radfahrer und E-Biker nicht vorgeschrieben, aber anzuraten.
Pünktlich zur warmen Jahreszeit taucht jedes Jahr die Debatte um Nummerntafeln für Fahrräder auf. Befürworter argumentieren, dass auch nichtmotorisierte Zweiradfahrer eine Haftpflichtversicherung abschließen müssen, wenn sie am Straßenverkehr teilnehmen wollen. Denn sonst blieben Personen, die durch Radler verletzt werden, auf ihren Unfallkosten sitzen. Die Gegner sehen eine Versicherungspflicht als Hindernis für die Wahl eines umweltfreundliches Verkehrsmittels, zumal Personen- und Sachschäden durch Radfahrer weit geringer seien als durch Autos.
E-Bike ist nicht gleich E-Bike
Auch bei den aktuell boomenden E-Bikes stellt sich die Frage nach der Versicherungspflicht. Dabei kommt es auf die Ausstattung an. Die Elektroräder aus dem KONSUMENT-Test 8/2011 sind so genannte Pedelecs. Hier muss man auf jeden Fall in die Pedale treten. Die Kraft aus der Steckdose unterstützt zwar die Muskeln, ersetzt sie aber nicht. Sobald mit mehr als 25 Kilometer pro Stunde gefahren wird, schaltet sich der Motor ab. Diese Räder gelten als Fahrräder und benötigen daher keine Haftpflichtversicherung.
Anders ist dies bei E-Bikes mit unlimitierter Tretunterstützung. Die erreichen wie Mopeds Geschwindigkeiten von 40 bis 50 km/h. Hier ist nicht nur eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, sondern auch das Tragen eines Helms und das Mitführen eines Ausweises.
Sinnvoll: Haftpflicht
Auch wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist: Eine private Haftpflichtversicherungen ist dringend anzuraten. Sie deckt Schadenersatzansprüche, wenn eine Privatperson etwas beschädigt oder jemanden unabsichtlich verletzt. In Österreich hat es Tradition, dass die Privathaftpflicht in der Haushaltsversicherung inkludiert ist. Wer also eine Haushaltversicherung abgeschlossen hat, braucht sich nicht mehr um eine separate Haftpflicht zu kümmern. Neben Versicherungsnehmer oder –nehmerin sind der in in häuslicher Gemeinschaft lebende/r Partner/, die Kinder (bis zu einem bestimmten Alter und unter bestimmten Voraussetzungen) sowie Personen, die für den Versicherungsnehmer häusliche Arbeiten verrichten, geschützt.
Separate Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung kann man auch separat abschließen. Wichtig ist jedenfalls eine ausreichend hohe Deckungssumme. Schadenersatzforderungen im sechsstelligen Bereich können den wirtschaftlichen Ruin bedeuten. Daher sollte die Deckungssumme nicht unter 750.000 Euro liegen, besser noch bei 1,5 Millionen. Eine separate Haftpflichtversicherung ist durchaus erschwinglich und kostet bei der VAV 35 Euro, bei der Donau 63 Euro jährlich bei jeweils 1,5 Millionen Versicherungssumme.
Bestehende Polizzen sollte man alle paar Jahre überprüfen. Ist die Versicherungssumme hoch genug? Sind erwachsene Kinder noch inkludiert oder brauchen sie schon eine eigene Versicherung?
Überlegenswert: private Unfallversicherung
Karambolagen und Stürzen ist ein Radfahrer schutzlos ausgeliefert. Wer viel mit dem Rad unterwegs ist, sollte also den Abschluss einer privaten Unfallversicherung überlegen. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt nur, wenn man auf der Weg zu oder von der Arbeitsstätte unterwegs ist. Und die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt zwar die Kosten für Spitalsbehandlung, Operationen und Rehabilitation. Wer jedoch seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann oder durch den Unfall dauernd pflegebedüftig ist, schaut durch die Finger. Ebenso die Hinterbliebenen, wenn die radfahrende Person tödlich verunglückt ist.
Nur wenn es einen Schuldigen gibt – etwa einen Autofahrer – ist dessen Haftpflichtversicherung zuständig. Das bedeutet: Die finanziellen Folgen eines Radunfalls sind in vielen Fällen nicht gedeckt. Somit ist auch eine private Unfallversicherung kein Luxus.