Zum Inhalt

Versicherung des Eigenheims - Hauptwasserhahn abdrehen

"Meine Eigenheimversicherung schreibt vor, dass ich den Hauptwasserhahn meines Hauses abdrehen muss, wenn ich länger als 72 Stunden abwesend bin. Stimmt das?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Thomas Hirmke.

Thomas Hirmke (Bild: Ehrensberger)
Mag. Thomas Hirmke

"Wenn ich abdrehe habe ich aber ein Problem mit meiner Sprinkleranlage für die Wasserversorgung von Pflanzen auf der Terrasse. Mein Versicherungsberater meinte dazu, diese Klausel sei Bestandteil der Allgemeinen Versicherungsbedingungen und somit bei allen Versicherern gültig. Stimmt das?"

Problem mit Sprinkleranlage

Ja, das stimmt. Wer den Hauptwasserhahn bei mehr als 72-stündiger Abwesenheit wegen der Gartenbewässerung aufgedreht lässt, verstößt gegen die in der 72-Stunden-Klausel verankerte Obliegenheit. Ein – wenn auch nur leicht fahrlässiger – Verstoß gegen diese Obliegenheit führt dazu, dass der Versicherer im Schadensfall nicht zahlen muss.

Nachbarn beauftragen

Wenn Sie die Sprinkleranlage während Ihres Urlaubes betreiben wollen, müssen Sie jemanden (beispielsweise Ihre Nachbarn) beauftragen, während dieser Zeit das gesamte Wasserleitungsnetz Ihres Hauses regelmäßig zu kontrollieren.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Privathaftpflichtversicherung - Prämie verspätet bezahlt

Privathaftpflichtversicherung - Prämie verspätet bezahlt

"Ich habe die letzte Prämie meiner Privathaftpflichtversicherung mit zwei Wochen Verspätung bezahlt. In der Zwischenzeit habe ich einen womöglich folgenschweren Unfall verursacht. Kann es sein, dass die Versicherung nicht für den Schaden aufkommt?" - In den "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Gabi Kreindl.

Privathaftpflicht - Aufsichtspflicht

Privathaftpflicht - Aufsichtspflicht

"Unsere neunjährige Tochter ist in unserer Siedlung oft alleine mit dem Scooter unterwegs. Zahlt unsere private Haftpflichtversicherung, wenn sie zum Beispiel ein geparktes Auto beschädigt?". Leser fragen und unsere Experten antworten – hier Gabi Kreindl.

Schadenersatzleistung - Selbstverursachte Schäden


"Ich habe in einem Geschäft versehentlich eine Geschenktasse zu Boden geworfen. Die Verkäuferin hat mir den vollen Preis dafür berechnet. Müssen Geschäfte für solche Fälle nicht versichert sein?"

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang