"Meine Eigenheimversicherung schreibt vor, dass ich den Hauptwasserhahn meines Hauses abdrehen muss, wenn ich länger als 72 Stunden abwesend bin. Stimmt das?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Thomas Hirmke.
Mag. Thomas Hirmke |
"Wenn ich abdrehe habe ich aber ein Problem mit meiner Sprinkleranlage für die Wasserversorgung von Pflanzen auf der Terrasse. Mein Versicherungsberater meinte dazu, diese Klausel sei Bestandteil der Allgemeinen Versicherungsbedingungen und somit bei allen Versicherern gültig. Stimmt das?"
Problem mit Sprinkleranlage
Ja, das stimmt. Wer den Hauptwasserhahn bei mehr als 72-stündiger Abwesenheit wegen der Gartenbewässerung aufgedreht lässt, verstößt gegen die in der 72-Stunden-Klausel verankerte Obliegenheit. Ein – wenn auch nur leicht fahrlässiger – Verstoß gegen diese Obliegenheit führt dazu, dass der Versicherer im Schadensfall nicht zahlen muss.
Nachbarn beauftragen
Wenn Sie die Sprinkleranlage während Ihres Urlaubes betreiben wollen, müssen Sie jemanden (beispielsweise Ihre Nachbarn) beauftragen, während dieser Zeit das gesamte Wasserleitungsnetz Ihres Hauses regelmäßig zu kontrollieren.